Schuldner in USA verzogen, öffentliche Zustellung?

  • Hallo,
    unser Schuldner ist in die USA verzogen, da sein Vater in Deutschland wohnt, geht ich davon aus, daß er irgendwann auch wieder auftaucht. Der Mahnbescheid konnte noch zugestellt werden, der Vollstreckungsbescheid aber nicht mehr. Ich kenne keine Anschrift in den USA. Kann ich den VB mit dem Grund: verzogen nach USA, keine Anschrift bekannt, öffentlich zustellen lassen, damit ich wenigstens einen Titel habe?
    Danke schonmal, Osterhase

  • Sofern ihr gerade ein Mahnverfahren betreibt, war ich mir bei Deiner Sachverhaltsschilderung nicht sicher, ist die Sache erledigt. Im Mahnverfahren kann eine öffentliche Zustellung nicht erfolgen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • ja, wir sind noch im Mahnverfahren.
    Ich weiß, der Mahnbescheid kann nicht öffentlich zugestellt werden; aber der Vollstreckungsbescheid kann öffentlich zugestellt werden.
    Aber ob der Grund dafür ausreicht?

    Danke Osterhase

  • Wenn der Antragsteller ins Ausland zieht und die neue Adresse im Ausland nicht bekannt ist, dann stelle ich den VB öffentlich zu. Der Antragsteller hätte seine Adresse ja bekannt geben können.

    LG, spatz

  • Vielen Dank,

    der Antragsgegner ist verzogen, dann werde ich mal die öffentliche Zustellung beantragen.


    Schöne Pfingsten
    Osterhase

  • Ich würde alleine den Umstand, daß der Schuldner in die USA verzogen ist, nicht als ausreichend ansehen, sondern auch den Nachweis erfolgloser Bemühungen um die Ermittlung einer dortigen Anschrift verlangen.

  • Das wäre doch aber nur erforderlich, wenn eine Zustellung in der USA möglich wäre :gruebel:.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Eine Zustellung in den USA wäre möglich. Man braucht allerdings eine Anschrift und etwas Geduld. Die Zustellungen in USA sind nicht wirklich fix.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Gründe für eine öff. Zustellung liegen noch nicht vor. Der Schuldner ist nicht unbekannt verzogen, sondern in die USA. Weitere Nachweise sind da schon erforderlich zwecks uneinbringlicher Anschrift.

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