Ordnungsgeld - PfÜB

  • Hallo,

    es steht mal wieder die Vollstreckung eines Ordnungsgelds an.
    Schuldnerin wohnt in Dortmund, ich habe dort nach eV gefragt, wurde am 7.10.09 abgegeben.
    Aus dem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass ALG II bezogen wird und ein Konto besteht.
    Muss ich jetzt erst noch eine Pfändung durch Gerichtsvollzieher durchführen oder eine Kontenpfändung oder direkt Ordnungshaft vollstrecken.
    Und müsste ich eine PfÜB selbst erlassen oder einen Antrag an das AG Dortmund schicken.
    Und wer wäre dann der Gläubiger? Das Land NRW? Aber wie genau bezeichnet?
    Das hat doch bestimmt schonmal jemand gehabt und kann mir helfen...

    Danke!

  • Angesichts der noch relativ neuen eV, der nach §§ 54, 55 SGB grundsätzlich unpfändbaren Sozialleistungen, ALG II, und der grundsätzlichen des Schuldners ab 01.07.2010 ein P-Konto zu haben würde ich mir Gedanken machen, ob Vollstreckungsmaßnahmen Sinn machen und es nicht sinniger wäre die Ordnungshaft in den Blick zu nehmen.

  • Bei kürzlich abgegebener EV ordne ich auch gleich Ordnungshaft an. Vollstreckung hat keinen Sinn.
    Und bei Ordnungshaft bekommen die meisten Menschen dann doch kalte Füße und schnorren sich die 150,00 € (ist bei uns häufigstes Ordnunsgeld) von irgendjemanden.

  • Ich würde die eingangs gestellte Frage gern nochmal aufwerfen.
    Mein Ordnungsgeldschuldner hat durchaus pfändbare Ansprüche, die mittels PfÜb einzuziehen wären. :gruebel:

    Den PfÜb erlasse ich selbst, oder?
    Wie würde mein Rubrum aussehen? :(

    In der Ordnungsgeldsache
    Land... vertreten durch AG...
    gegen
    Zeugen?

    oder nehme ich das Rubrum aus dem Rechtsstreit, und bastle mir den Rest drumherum? :confused:

    Diese Akte nervt mich schon ein paar Tage.
    Ich hoffe auf eure Antworten.
    Vielen Dank schonmal vorab...

  • Den PfÜB machst Du.

    Ich würde das Aktenrubrum nehmen und "den Rest drum herum basteln" (hier Antragsteller: Land ... vertr. d. ... ; hier AGegn.: Zeuge)

  • Moin, hab als Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erlass eines Pfübs von unserem Amtsgericht hier als Antragsteller vorliegen. Vollstreckt werden soll aus einem Ordnungsgeldbeschluss. ZU-Urkunde liegt vor, allerdings fehlt die Vollstreckungsklausel, sofern die im vorliegenden Fall benötigt wird, weiß ich so nicht.. Muss das Amtsgericht sich selbst eine Klausel erteilen?

    mfg

  • Eigentlich müsste die Zivilabteilung (oder welche Abteilung auch immer den O-Geld-Beschluss erlassen hat) sich nen eigenen PfÜB basteln und keinen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen. Das darf (und muss) es nach JBeitrO eigentlich auch :gruebel:

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich habe die PfüBse wegen Ordnungs- oder Zwangsgeld immer selbst erlassen - als Rpflegerin des jeweiligen Zivil, Familien- bzw. Betreuungsverfahrens, in dem der Beschluss ergangen ist.
    Ergibt sich aus §§ 1, 2 EBAO mit §§ 1 Abs. 1 Ziffer 3, 6 Abs. 3 S. 2 JBeitrO.
    Eine Klausel ist zur Vollstreckung nicht erforderlich (m. E: wegen § 6 Abs. 1 JBeitrO, der nicht auf § 724 ZPO verweist); bei Aufträgen an den GV wird meist nur die Vollstreckbarkeit bescheinigt.

  • :hetti: *klugscheiß* Die Ordnung ist mittlerweile ein Gesetz (JBeitrG) ;)

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • :hetti: *klugscheiß* Die Ordnung ist mittlerweile ein Gesetz (JBeitrG) ;)

    Stimmt. Manche Sachen sind einfach so in den Sprachgebrauch übergegangen, dass eine Änderung zwar bekannt ist, aber beim Sprechen und Tippen durchgeht. So ging es mir mit dem ErbbauRG (vorher ErbbauRVO) anfangs auch... :D

    Nachtrag:
    Der Link lautet witzigerweise noch "/jbeitro" :D

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Der Inhalt ist in Ordnung, nur für die Verpackung brauchst Du eine neue Schleife.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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