MB - Widerspruch - Klageerweiterung

  • Hallo,

    ich brauch mal wieder eure Hilfe.

    Also es wurde MB erlassen, dagegen wurde Gesamtwiderspruch eingelegt und an uns (Prozessgericht) abgegeben. Klage wurde begründet und das schriftliche Verfahren angeordnet. Dann wurde die Klage erweitert (18,00 EUR mehr Hauptforderung). Der Beklagte nimmt später den Widerspruch zurück.
    Im Antrag auf VB ist jetzt die Hauptforderung + Klageerweiterung enthalten (also mehr als im MB steht).

    Ich bin der Ansicht, dass ich die 18,00 EUR (Klageerweiterung) streichen muss, da ich im VB ja nur das aufnehmen darf was im MB enthalten ist (+ weiter entstandene Kosten - klar).
    Was meint ihr? :confused: Habt ihr auch noch ne bessere Begründung für mich?

  • Sehe ich wie Du, der VB ergeht auf der Grundlage des MB . . . wie Du schon sagst, können nur noch weitere Kosten mit aufgenommen, aber nicht die Hauptforderung erhöht werden . . . ;)

  • Bin genau eurer Meinung.

    § 699 Abs. 1 ZPO!

    Falls durch die Klageerweiterung auch höhere Gerichtskosten entstanden sein sollten, bedarf es bzgl. der Differenz einer ergänzenden Kostenfestsetzung (vgl. Zöller, 28. Aufl., Rn. 10a zu § 699: "Sind bei zurückgenommenen Widerspruch ... im Streitverf. wegen einer Erweiterung des Streitgegenstandes ... Mehrkosten entstanden, bedarf es einer vom Streitgericht zu treffenden Kostengrundentscheidung, auf deren Grundlage eine ergänzende Kostenfestsetzung ... stattfindet.")

  • sehe ich auch so.
    Hinsichtlich der Klageerweiterung muss ggf. der Richter entscheiden, wahrscheinlich hier durch Anerkenntnisurteil.

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