Hallo Forensiker,
habe MB gegen GbR und beide Gesellschafter in Gesamtschuldnerschaft beantragt, und an xy GbR, sowie an beide Gesellschafter, "c/o Hinterhuglhapfinger Straße, 12345 Sonstwo" zustellen lassen.
Hinsichtlich beider Gesellschafter kam "unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln".
Hätte ich besser die Anschrift so eingesetzt: "c/o xy GbR, Hinterhuglhapfinger Straße, 12345 Sonstwo"?
Oder muß zwingend die Privatanschrift der Gesellschafter genommen werden?
Zwischenzeitlich hat die GbR Widerspruch eingelegt; soll an die Gesellschafter überhaupt nochmals im Mahnverfahren zugestellt werden, oder gleich im streitigen Verfahren?
Dank Euch!