Zustellung an GbR und Gesellschafter

  • Hallo Forensiker,

    habe MB gegen GbR und beide Gesellschafter in Gesamtschuldnerschaft beantragt, und an xy GbR, sowie an beide Gesellschafter, "c/o Hinterhuglhapfinger Straße, 12345 Sonstwo" zustellen lassen.

    Hinsichtlich beider Gesellschafter kam "unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln".

    Hätte ich besser die Anschrift so eingesetzt: "c/o xy GbR, Hinterhuglhapfinger Straße, 12345 Sonstwo"?

    Oder muß zwingend die Privatanschrift der Gesellschafter genommen werden?

    Zwischenzeitlich hat die GbR Widerspruch eingelegt; soll an die Gesellschafter überhaupt nochmals im Mahnverfahren zugestellt werden, oder gleich im streitigen Verfahren?

    Dank Euch!

  • Wegen der Zustellung verweise ich mal ganz spontan auf § 178 Abs. 1 ZPO:

    Zitat

    Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden



    Es spricht also nichts dagegen, über die Geschäftsräume zuzustellen. Vermutlich wäre wohl c/o xy-GbR besser gewesen, damit die Post weiß, wo sie hin soll.

    Bezüglich des Widerspruches würde ich sagen, dass das Verfahren im Moment nur gegen die GbR automatisch in das streitige Verfahren übergeht. Soll dies auch für die Gesellschafter erreicht werden, muss an diese zugestellt werden, damit diese die Gelegenheit haben, Widerspruch einzulegen.

    Natürlich steht es offen, das Verfahren gegen die GbR auf die Gesellschafter zu erweitern. Dies wäre dann aber diesen gegenüber eine erstmalige Klageerhebung.

  • vor allem bei maschinell geführten Verfahren würde ohne ZU an die G'ter die Abgabe ans Streitgericht nach Zahlung der Gerichtskosten nur bzgl. des Verfahrens mit Widerspruch erfolgen und die anderen beiden Verfahrensteile unbearbeitet bleiben. Zumindest theoretisch wäre es noch möglich, daß gegen die beiden anderen MB'e kein Wi eingelegt wird und VB erlassen werden kann.
    Also um Verwirrungen zu vermeiden würde ich die neue ZU noch beim Mahngericht beantragen.

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