Widerspruch

  • Mdt. hat MB erhalten und Widerspruch per Einschreiben eingelegt. Dieser ist am letzten Tag der Widerspruchsfrist eingegangen, wurde aber erst einen Tag später im Computer erfasst, so dass VB ergangen ist. Hieraus wird nun vollstreckt. Das Mahngericht hat schriftlich bestätitgt, dass der Widerspruch am letzten Tag eingegangen ist. Dieser aber als Einspruch gewertet wird.

    Gegen die ZV gem. § 707 Einstellung der ZV?

  • Wenn der Titel da ist, ist er da. Also Einspruch. Die einstweilige Einstellung kann aber m. E. nicht mit dem Vortrag erreicht werden, der VB hätte zivilprozessual nicht ergehen dürfen. Hier wäre dann schon materiell vorzutragen.

  • Titel ist in der Welt.

    Was wäre die Folge gewesen, wenn der eingelegte Widerspruch rechtzeitig eingetragen worden wäre ? Kein VB und Übergang ins streitige Verfahren, wo materiell-rechtlich hätte vorgetragen werden müssen, daß das Mahnverfahren unberechtigt ist.

    Also auch hier entsprechend vortragen und ggfs. die einstweilige Einstellung der Vollstreckung beantragen.

  • Das streitige Verfahren ist gerade mal bei dem Stand, dass der Antragsteller vom Gericht aufgefordert worden ist, seinen Anspruch zu begründen. Dass heisst wir werden erst in evtl. 4 Wochen diesen Schriftsatz bekommen, um Stellung zu nehmen.

    GV hat sich schon in zwei Wochen angekündigt bei Antragsgegner.

  • und ggfs. die einstweilige Einstellung der Vollstreckung beantragen.



    sollte eigentlich immer bei widerspruchs-/einspruchseinlegung gemacht werden bzw. spätestens bei meldung des anwalts bei gericht.

  • Den Widerspruch hat der Mandant selbst eingelegt und Einstellung der ZV hat er auch beantragt gleichzeitig aber beim Mahngericht. Wurde nicht drauf reagiert.Ra wurde jetzt erst beauftragt, da Schreiben vom GV kam.

  • Den Widerspruch hat der Mandant selbst eingelegt und Einstellung der ZV hat er auch beantragt gleichzeitig aber beim Mahngericht. Wurde nicht drauf reagiert.Ra wurde jetzt erst beauftragt, da Schreiben vom GV kam.


    was meinst du mit "wurde nicht drauf reagiert"? Auf den Einstellungsantrag muss doch was passiert sein und wenn nicht, müsst ihr das forcieren

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