Kostenrechnung MB, Probleme

  • Folgender Fall beschäftigt mich:

    - Mandant reicht MB ein
    - MB wird erlassen
    - Gegner legt Widerspruch ein und zahlt
    - Mandant erhält nach 14 Monaten die Kostenrechnung, möchte natürlich jetzt auch nicht zahlen...

    Frage: hat das AG Formfehler begangen/Fristen versäumt? ich sitze auf der Leitung...

  • Welchen Formfehler meinst Du?
    Wenn der AGegn. Widerspruch eingelegt hat und das Kreuzchen bei "Bei Widerspruch umgehend ins streitige Verfahren abgeben" gesetzt ist, bekommt der ASt. natürlich eine Kostenrechnung.
    Gut, 14 Monate ist jetzt ein bißchen zu lang :eek: - kann mal passieren.

    Ansonsten weiß ich jetzt gerade nicht, was Du meinst :nixweiss:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • mir gehts einfach um die 14 Monate!!

    Weiterhin hat das AG den MB erstellt, ohne die Gerichtskosten erhalten zu haben...die, die sie jetzt haben wollen!

  • Dass das Mahngericht den Mahnbescheid zustellt und Dir dann die Kostenrechnung zuschickt, ist von der Reihenfolge her normal. 14 Monate sind zwar etwas lang, bei unserem Mahngericht dauert es aber oft auch etwas länger. Vielleicht sprechen wir vom gleichen Gericht.

    Warum forderst Du eigentlich nicht den Gegner zur Zahlung auf. Dies sind verzugsbedingte Kosten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • mir gehts einfach um die 14 Monate!!

    Weiterhin hat das AG den MB erstellt, ohne die Gerichtskosten erhalten zu haben...die, die sie jetzt haben wollen!



    Wie gesagt: 14 Monate sind lang, kann aber schon mal passieren.

    Und die Gerichtskosten: Das Mahnverfahren ist ein Antragsverfahren. Die Gerichtskosten werden mit Antragstellung fällig. Dass das Gericht den MB erlassen hat, ohne die GK zuvor anzufordern, ist gut für Deinen Mandanten - er hatte seinen MB schneller in der Hand.
    Aber: Die GK sind noch zu zahlen. 14 Monate hin oder her. Das Gericht kann für die Dauer von 4 Jahren (das sind 48 Monate) Kosten einfordern.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • - Mandant reicht MB ein
    - MB wird erlassen
    - Gegner legt Widerspruch ein und zahlt
    - Mandant erhält nach 14 Monaten die Kostenrechnung, möchte natürlich jetzt auch nicht zahlen...

    Die Gerichtskosten müssten eigentlich im Mahnbescheid gestanden haben, sind die in dem Betrag, den der Gegner bezahlt hat, nicht mitenthalten? Dann hat Dein Mandant das Geld doch und muss es jetzt nur an die Staatskasse, der es zusteht, bezahlen. :gruebel:


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Gerichtskosten müssen vom Mandanten gezahlt werden.

    Entweder hat er das Geld schon vom A´Geg bekommen, dann gibt´s ja kein Problem.

    Oder er muss es eben beim A´Geg noch anfordern. Und wenn dieser es nicht freiwillig zahlt, kann man das Mahnverfahren immer noch nur wegen der Kosten ans Prozessgericht abgeben lassen.

  • Nach welchem Gesetzestext kann ich nun die Kostenrechnung an den Gegner weitergeben?


    Wieso Gesetzestext? Maiketue hat's doch schon geschrieben: Abgabe ans Streitgericht, Begründung nur hinsichtlich der Kosten.

    Als Rpfl. müßtest Du das aber wissen... :wechlach:

  • :confused: Anfangs stand aber doch RA in seinem Profil ... oder irre ich?!

    Nach Widerspruch würde ich mir als Rpfl. keine Gedanken machen. Abgabe an das Streitgericht und dann sollen die Parteien dem Richter alles erklären. Nicht mir.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!