Darlehen unverzinslich - Hypothek verzinslich

  • Hallo zusammen,

    stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
    Es wird ein Darlehen gewährt für einen Kaufpreis und dieses Darlehen ist unverzinslich.
    Als Absicherung dieser Forderung wird nun aber eine Hypothek mit 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz beantragt und bewilligt.
    Geht so was?


    Also ich dachte immer die Forderung, das Darlehen, muss doch dann auch in diesem Rahmen verzinslich sein....
    :gruebel:

  • Die Eintragung einer verzinslichen Hypothek für eine unverzinsliche Forderung ist wegen der Akzessorietät der Hypothek zur Forderung meiner Meinung nach nicht möglich.
    Sofern es sich bei den einzutragenden Zinsen um die gesetzlichen Verzugszinsen handeln sollte, ist die Eintragung ebenfalls nicht möglich, Schöner/Stöber Rn. 1954.

    Life is short... eat dessert first!

  • Wie ist es anders herum? Forderung von 50.000 Euro lt. Darlehensvertrag mit 2% verzinslich, einzutragende Hypothek unverzinslich vereinbart.
    (Schöner RNr. 1935 sagt, Zinssatz und Zinsbeginn müssten in der Eintragungsbewilligung angegeben werden, falls die Forderung verzinslich ist)

  • Wie ist es anders herum? Forderung von 50.000 Euro lt. Darlehensvertrag mit 2% verzinslich, einzutragende Hypothek unverzinslich vereinbart. ..

    Wenn Du nach der im Gutachten des DNotI vom 16. August 2010, Abruf-Nr.: 104838,
    http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/…/104838-fax.pdf
    zitierten Entscheidung des LG Köln vom 26.7.1976 = MittRhNotK 1977, 124, gehst („Das Gericht gelangte zu dem Ergebnis, dass ein solcher (den Zinssatz der gesicherten Forderung unterschreitender) Zinssatz der Hypothek im Grundbuch eingetragen werden könne“), dann kannst Du eine unverzinsliche Hypothek für eine verzinsliche Forderung eintragen

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Landgericht.....hmmm.... Frag ich mal nach, ob sie nicht doch Zinsen wollten.
    Ehefrau sichert mit Vorsorgevollmacht ihre eigenen Darlehensverbindlichkeiten am Grundstück des Ehemanns ab:motz:

    Nach dem Motto "der stirbt eh bald und ich bin Alleinerben" (da bin ich als Notarassessor, der die böse Welt noch nicht hinreichend kannte, mal fast vom Stuhl gekippt).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Landgericht.....hmmm....

    Nachzufragen ist sicher ein gute Idee. Davon unabhängig ist es aber doch erstaunlich, dass sich überhaupt eine Entscheidung damit befasst. Was ist denn der Kern der Bedenken? Dass wegen der Akzessorietät nur die gesamte Forderung gesichert werden kann und die Hypothek nicht dahinter zurückbleiben darf?

  • Landgericht.....hmmm.... Frag ich mal nach, ob sie nicht doch Zinsen wollten.
    Ehefrau sichert mit Vorsorgevollmacht ihre eigenen Darlehensverbindlichkeiten am Grundstück des Ehemanns ab:motz:

    Nach dem Motto "der stirbt eh bald und ich bin Alleinerben" (da bin ich als Notarassessor, der die böse Welt noch nicht hinreichend kannte, mal fast vom Stuhl gekippt).

    Erinnert mich an die nicht vorliegende Freigabe eines Leibgedingsberechtigten anlässlich einer großen Vermessung. O-Ton des Notars: Recht wird übernommen, kratzt ohnehin bald ab.

  • Habe nun den Fall, dass Forderung niedriger verzinslich ist als die Hypothek, und dies bei einer Sicherungshypothek.
    Ist dies eintragungsfähig. Bin trotz Suche zu keinem Ergebnis gekommen. Meiner Meinung nach funktioniert es wegen der Akzessorietät nicht.

  • Staudinger BGB 1113 BGB; irgendwo bei "Zinssatz", die Randnummer weiß ich nicht auswendig; Arg. ist der 1113 Abs 2 BGB

    Fast -> Staudinger/Wolfsteiner BGB § 1115 Rn. 32

    2 Mal editiert, zuletzt von 45 (23. August 2022 um 14:20) aus folgendem Grund: Fundstelle ergänzt

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