Hinterlegung von Sparurkunde

  • Ich brauche Hilfe

    Hier wurde eine Sparurkunde durch die Betreuerin eines verstorbenen Betreuten hinterlegt.
    Die bekannten Verwandten des Betreuten haben die Erbschaft ausgeschlagen.
    Das Ordnungsamt beantragt nun die Erstattung der durch dieses verauslagten Bestattungskosten. Eine Auszahlung in Höhe dieser Kosten kann nicht erfolgen, da ja kein Geldbetrag, sondern eine Sparurkunde hinterlegt ist.
    Eine Nachlasspflegschaft wird nicht angeordnet werden, da kein Sicherungsbedürfnis vorliegt.
    Wie kann eine Auszahlung an das Ornungsamt erfolgen?

  • So aus dem Bauch heraus:

    ... nur wenn das NLG mitmacht:

    Z.B. Herausgabeersuchen des NLG an die Hinterl.Stelle, daß die Sparurkunde an das Ordnungsamt herauszugeben ist und Antrag von Ordnungsamt auf Herausgabe.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Auf dem Sparbuch befindet sich ein Guthabenbetrag von 2.328,75 Euro und das Ordnungsamt hat einen Betrag in Höhe von 750,53 Euro für die Bestattung ausgegeben

  • Man kann das Hinterlegungsproblem relativ einfach umgehen, indem das NachlG die Bank ermächtigt, den genannten Betrag ohne Vorlage des Sparbuchs an das Ordnungsamt zur Auszahlung zu bringen. Die Bank kann bei dieser Verfahrensweise von niemandem in Regress genommen werden, das Risiko der vorgeschlagenen Verfahrensweise ist gleich Null und das durch das hinterlegte Sparbuch verkörperte Sparguthaben verringert sich einfach.

    Denn: Hinterlegt ist das Sparbuch und nicht das Guthaben.

    Kopie des nachlG Genehmigungsbeschlusses an die Hinterlegungsstelle und fertig.

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