Prof. Dipl.-Rpfl. Ulrich Keller/Sabrina Beeneken: "Wie kann das Zwangsversteigerungsverfahren vereinfacht werden? – Bekanntmachung und Sachverständigenbeauftragung"
DGVZ 2018 Heft 10 Seite 193 (auch zu finden bei beck-online)
Rechtsprechungshinweise Zwangsversteigerung
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Zum Verfahrenswert eines Antrages auf Löschung einer nicht valutierenden Grundschuld
OLG Köln, 24.01.2018, II-10 WF 2/18
Ist eine Grundschuldbestellung an einem im Miteigentum stehenden Grundstück erfolgt und verlangt einer der Miteigentümer die Löschung der Grundschuld, weil er die Teilungsversteigerung betreiben und das geringste Gebot niedrig halten will, entspricht es grundsätzlich billigem Ermessen, lediglich einen Wert festzusetzen, der der anteilsmäßigen Belastung des Miteigentumsanteils dieses Anteilseigners durch die eingetragene Gesamtgrundschuld an allein Miteigentumsanteilen entspricht.NZFam 2018, 954 (Anm. Schneider)
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Keller: Reformbedarf und Reformvorschläge im Zwangsverwaltungsverfahren
NZI 2018, 780
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Bei der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sind die übrigen Miteigentümer jedenfalls dann als Beteiligte i.S.v. § 9 Nr. 1 ZVG anzusehen, wenn das Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet ist.
Bei der Zwangsversteigerung entspricht der Verkehrswert eines Miteigentumsanteils grundsätzlich dessen rechnerischem Anteil an dem Verkehrswert des gesamten Grundstücks.
BGH, 07.06.2018, V ZB 221/17
BeckRS 2018, 25144
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Eine Einwendung gegen die Grundschuld „ergibt“ sich im Sinne von § 1192 Abs. 1a Satz 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt.
BGH, Urteil vom 20. April 2018 -V ZR 106/17
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Verfassungsbeschwerde bei Grundbuchberichtigungsanspruch
ZVG-relevant wegen Drittwiderspruchsklage bei Teilungsversteigerung: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Grundbuchberichtigungsanspruchs
BVerfG, 01.10.2018 – 2 BvR 1649/18 NJW 18, 3504
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OLG Jena, 30.8.2018, 1 UF 38/18, BeckRS 2018, 27701
siehe Anm. Erbarth in NZFam 2018, 1153
Zur Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung (Drittwiderspruchklage mit der Begründung, dass es sich um die Ehewohnung handelt)
Die Entscheidung grenzt sich von dieser ab:
Teilungsversteigerung während Trennungszeit: Ehewohnung (§ 1361b BGB) als Verfahrenshindernis
HansOLG, 28.7.17, 12 UF 163/16
FamRZ 2017, 1829 (mit ablehnender Anmerkung Kogel)
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BGH, B.v.15.11.2018, V ZB 71/18
LINK http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…507&Blank=1.pdfZuschlag vor Rechtskraft der Endentscheidung über Befangenheitsantrag gegen Rechtspfleger bei Indizien für fortgesetzte Verfahrensverschleppung durch Beschwerdeführer;
Kostenentscheidung in der Teilungsversteigerung -
EGZPO § 26 Nr. 8; WEG § 12
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass in einem das Wohnungseigentum betreffenden Zwangsverstei-gerungsverfahren der Erteilung des Zuschlags zugestimmt wird, ist in der Regel auf 20 % des Meistgebots zu schätzen (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6; Beschluss vom 19. Juli 2018 V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 3).
GKG § 49a; WEG § 12
In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags in einem das Woh-nungseigentum betreffenden Zwangsversteigerungsverfahren beläuft sich der Streitwert in der Regel auf 20 % des Meistgebots (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 18. Ja-nuar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 6 und 8; Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZR 229/17, NZM 2018, 824 Rn. 4).
BGH, Beschluss vom 15. November 2018 - V ZR 25/18Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…507&Blank=1.pdf
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LG Münster, Beschluss vom 10. Dezember 2018 – 5 T 557/18 –, juris
Zur Nichtigkeit der Vollstreckungsklausel zu einer notariellen dinglichen Unterwerfung für eine nach dem Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes bestellte Grundschuld, wenn die Klausel schon am Tag der Beurkundung erteilt worden ist; daran ändert auch der von der Schuldnerin erklärte Nachweisverzicht nichts. Wegen nichtiger Klausel ist der Antrag auf Zwangsversteigerung zurückzuweisen.
§ 1193 BGB ist dann auch für die persönliche Schuldverpflichtung maßgeblich.Edit: KlausR hat darauf hingewiesen:
Gemäß juris: "Anhängig BGH, V ZB 2/19".
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Zur Lektüre empfohlen:
Keller: "Zwangsverwaltungsverfahren: Reformbedarf und Reformvorschläge" NZM 2019, 29 (zu finden auch bei Beck-online)
Der Beitrag ist entnommen der Neuen Zeitschrift f. Insolvenz und Sanierungsrecht (NZI) 2018, 780. Zur Drucklegung in NZM wurde der Satz noch einmal durchgesehen und auf den Stand 15.12.2018 gebracht. -
BGB § 550
a) Eine Option zur Verlängerung eines Mietvertrags ist während der für das vermietete Grundstück bestehenden Zwangsverwaltung gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben.
b) Die Ausübung einer Verlängerungsoption ist nicht schriftformbedürftig im Sinne des § 550 Satz 1 BGB (im Anschluss an Senatsurteile vom 11. April 2018 XII ZR 43/17 NZM 2018, 515 und vom 5. Februar 2014 XII ZR 65/13 NJW 2014, 1300).BGH, Urteil vom 21. November 2018 - XII ZR 78/17
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Zahlung oder Hinterlegung im Sinne des § 94 Abs. 1 ZVG ist nur Zahlung oderHinterlegung nach § 49 ZVG.
BGH, Beschluss vom 18.10.2018, V ZB 40/18
(Hinweis von wohoj, hier)
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Notwegerecht: Ersteigerer eines Wohngrundstücks muss sich nicht auf eine Erreichbarkeit per Hubschrauber verweisen lassen!
Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hammvom 22.03.2018 (Az. 5 U 60/17, OLG Hamm)Pressemitteilung dazu: http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/press…otwegerecht.pdf
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OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.11.2018 – I-12 W 15/18
InsO § 91 Abs. 1, § 130; ZVG § 161Die Vorausabtretung des Anspruchs des Schuldners auf Auszahlung eines Überschusses nach Aufhebung der Zwangsverwaltung ist nicht insolvenzfest. -
Aufsatz Kogel: Die Niedrigstgebotstheorie - ein Königsweg beim Problem der nichtvalutierten Grundschuld
FamRZ 2018, 1891 -
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 7.1.2019, IX B 79/18
ECLI:DE:BFH:2019:BA.070119.IXB79.18.0Einkommensteuer: Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters
Anmerkung: Die Ausführungen zur Gegenansicht beschränken sich auf: "Der erkennende Senat hält die im Schrifttum geäußerte Kritik für nicht durchgreifend und hält an seiner im BFH-Urteil in BFHE 249, 202, BStBl II 2017, 367 geäußerten Rechtsauffassung fest."
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WEG § 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 19 Abs. 2
a) Wohnungseigentum in Bruchteilseigentum kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht.
b) Der nicht störende Miteigentümer ist aber entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags dadurch abzuwenden, dass er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers selbst erwirbt, den störenden Miteigentümer dauerhaft und einschränkungslos aus der Wohnanlage entfernt und dass er der Woh-nungseigentümergemeinschaft alle Kosten ersetzt, die dieser durch die Führung des Entziehungsrechtsstreits und die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens zur Durchsetzung des Entziehungsanspruchs entstanden sind.BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 138/17
NJW-RR 2019, 7
Anm. Niedenführ in LMK 2019, 414110 -
LG Heidelberg Beschluss vom 31.1.2019, 5 T 3/19
Anordnung der Zwangsversteigerung ist ohne Anhörung des Schuldners zulässig.
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§ 111l StPO (Notveräußerung) in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung findet auf Grundstücke keine Anwendung.
BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - V ZB 241/17 -
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