Wegerecht im Zuordnungsbescheid

  • Ich habe einen Zuordnungsbescheid (§ 3 VZOG) aus dem Jahr 2001 vorliegen (mit Zuordnungsplan).

    Unter Punkt 1 . und 2. der enthaltenen Entscheidung wurde die Zuordnung zweier Grundstücke vorgenommen (eins auf die Gemeinde, eins auf die BRD).

    Unter 3. steht folgendes:
    "Das neu gebildete Flurstück X soll mit einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht) folgenden Inhalts belastet werden: Wegerecht zu Gunsten des jew. Eigentümers des Flurstücks Y. Dieser ist berechtigt, das Flurstück zum Gehen und Befahren zu benutzen..." *

    ....

    Die Eintragung in das Grundbuch werde ich gem. § 3 Abs. 1 VZOG für das unter 1. und 2. genannte Vermögen veranlassen."

    Im Jahr 2001 wurde dieser Bescheid dem Grundbuchamt mit dem Ersuchen übersandt, die Gemeinde bzw. die BRD gemäß den Feststellungen im Bescheid als neuen Eigentümer einzutragen. Das ist auch erfolgt.

    Jetzt erhalte ich ein Schreiben des Bundesamtes für zentrale Dienste..., in dem es heißt: "... mit Bescheid aus dem Jahre 2001 (AZ) wurde ein zwischen der Gemeinde und der BRD vereinbarter Zuordnungsplan umgesetzt. In diesem war auch die Begründung eines Wegerechts festgelegt. Leider wurde erst jetzt bemerkt, dass die grundbuchliche Eintragung des Wegerechts unterblieben ist. Ich bitte um Nachholung."

    * Dem Zuordnungsplan und dem Bescheid damals war auch eine "Erklärung zum Zuordnungsplan" beigefügt, in welcher sich nochmals der vorstehende Text findet und die von beiden Eigentümern (Gemeinde und BRD) gesiegelt wurde, die aber keine Bewilligung enthält.


    Kann das Bundesamt mich um Eintragung des Wegerechtes ersuchen? (vielleicht § 2 Abs. 2b Nr. 4 i.V.m. § 3 VZOG?) Oder benötige ich eine Bewilligung?

    Einmal editiert, zuletzt von Bergbauer (8. Oktober 2010 um 07:30)

  • Das Bundesamt für zentrale Dienste ... kann im Verfahren nach § 2 Abs. 2a VZOG Rechte löschen, begründen oder übertragen. Wenn das Recht im Plan aufgeführt ist, sehe ich kein Problem.

    Sofern ein bereits bestehendes Recht in Abt. II im Plan nicht erwähnt wird und auch im späteren Zuordnungsbescheid unerwähnt bleibt, dann kann ich doch davon ausgehen, dass eine "Übernahme" gewollt ist, oder???

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