folgender Sachverhalt:
Kläger klagt gegen eine Kündigung.
Im Gütetermin wird lang und breit darüber philosophiert, wann die Kündigung zugegenagen ist und wann somit das Arbeitsverhältnis endet.
Schließlich wird ein Vergleich geschlossen wonach das Arbeitsverhältnis durch eben diese Kündigung endet. Das Arbeitsverhältnis soll bis dahin ordnungsgemäß abgerechnet werden.
Der Rechtsanwalt meldet seine PKH Gebühren an mit Einigungsgebühr. Die Gebühren werden antragsgemäß festgesetzt. Der BR legt Erinnerung ein, mit dem Argument, dass es sich mehr um eine Parteivereinabrung handelt, in der der Kläger auf seinen Klageanspruch verzeichtet, als um einen Vergleich. Die Einigungsgebühr sei daher nciht entstanden.
Meine Vorgängerin hat der Erinnerung abgeholfen und fordert das zu viel ausgezhalt Geld zurück. Nunmehr legt der Anwalt Erinnerung ein mit dem Argument, dass durch den vorliegenden Vergleich lange Beweisaufnahmen erspart wurden und der Kläger daher nicht einfach verzichtet hat.
Der Bezirksrevisor bleibt aber bei seiner Meinung und sagt, dass die Motive des Klägers für diesne Vergleichsabschluss irrelevant sind und dass es nur darauf ankommt, dass der Kläger quasi auf seinen Klageanspruch verzichtet hat.
Nun habe ich die Akte bekommen und ich sehe es so wie der Anwalt. Bzw. ich finde er hat ne Einigungsgebühr verdient. Ich hab leider nur eine Kommentarstelle gefunden in der steht " Die Einigungsgebühr soll den Rechtsfrieden fördern und die Gerichte entlasten". Ich finde das ist hier geschehen.
In ner aktuelleren Auflage steht das allerdings schon nicht mehr drin.
Ich hab auch mal den Vorsitzenden gefragt, ob er sich an die Sache noch erinnern kann und er sagte man hat wohl ordentlich diskutiert. Wäre die Sache ganz eindeutig gewesen hätte er dem Kläger wohl auch gesagt, er solle mal die Klage zurücknehmen.
Bei uns isset eigentlich keine Seltenheit, dass man sich auf ein Ende durch die ausgesprochene Kündigung einigt.
Von daher verstehe ich nicht so richtig, warum da keine Einigungsgebühr entstehen soll.
Wie seht ihr die Sache?
In Anbetracht dessen, dass die sache wieder zum BR hoch muss und ich befürchte, dass er nicht von seiner Meinung abweicht, wäre ich schwer dankbar, wenn jemand noch irgendwo ne Kommentarstelle oder Rechtssprechung anzubieten hat. Ich habe leider nach langem Suchen, nichts gefunden.