Fehler beim Aufgebot; Berichtigung?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Aufgebotsverfahren, in dem die Grundbuchstelle falsch bezeichnet ist. Im Aufgebot und Ausschließungsbeschluss ist III/3 genannt. Richtigerweise müssste es III/5 lauten. Das Recht III/3 ist bereits gelöscht, hatte auch einen komplett anderen Betrag und Gläubiger.

    Nun meine Fragen :confused:

    Muss das Aufgebot von Grund auf neu gemacht werden, reicht ein Berichtigungsbeschluss (offensichtlicher Schreibfehler) aus oder ist gar nichts zu unternehmen, weil sämtliche anderen Daten stimmen? Muss die Nummer in Abteilung III des Grundbuchs überhaupt angegeben werden? Wo steht das?

    Mein Problem ist, dass sich das Grundbuchamt quer stellt. Alle anderen haben sowohl das Aufgebot als auch den Ausschließungsbeschluss so hingenommen.

    Vielen Dank
    Gaiana

  • @23....

    die einfache Lösung wäre es, den Ausschließungsbeschluss einfach gem. § 319 ZPO entsprechend zu berichtigen.
    Wer ist beschwert ? In der Regel doch niemand....
    Da ich hier Grundbuch - und Aufgebotssachen bearbeite muss der Ausschließungsbeschluss natürlich die richtige Rangstelle bezeichnen.
    Wo lag denn nun der Fehler ?

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    1. Korinther 16,14

  • Wie die Fragestellerin schrieb, wurde die laufende Nummer in Abt. III verwechselt bzw. es insoweit ein Schreibfehler unterlaufen.

    Dass das Grunduchamt Schwierigkeiten macht, ist nicht weiter verwunderlich, denn schließlich soll es aufgrund des Ausschließungsbeschlusses eine entsprechende Tätigkeit entfalten. Der Sachverhalt schweigt allerdings zu der Frage, ob es sich um einen Gläubigerausschluss oder lediglich um einen verlustig gegangenen Brief handelt und - falls Letzteres - ob das gelöschte Recht III/3 ein Buch- oder ein Briefrecht war.

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