Hallo,
ich habe hier (einen recht simplen) KfA - aber die Gerichtskosten lassen mich ins Grübeln kommen:
Es gibt einen Vollstreckungsbescheid, für den 23,00 € an Gerichtskosten gezahlt wurden.
Dann gibt es ein Urteil, wonach der VB aufrecht erhalten wird. Laut Gerichtskostenrechnung sind 23,00 € Gerichtskosten gezahlt worden.
Ich verstehe nun nicht, ob das dieselben 23,00 € sind, wie die des VB. Indem Beitrag https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…eckungsbescheid waren es glücklicherweise andere Beträge, aber ich kann das nicht so wirklich auf meinen Fall umsetzen.
Bislang dachte ich, dass Nr. 1210 KV GKG aussagt, dass die Kosten aus dem mahnverfahren (hier dann folglich VB) auf die Gerichtskosten angerechnet werden; soll heißen, dass ich in meinem KfB die Gerichtskosten voll absetzte, weil die 23,00 € im VB bereits tituliert sind.
Ich hoffe ihr könnt mir sagen, ob es zwei unterschiedliche 23,00 € sind.