Gerichtskosten - Vollstreckungsbescheid und Urteil

  • Hallo,

    ich habe hier (einen recht simplen) KfA - aber die Gerichtskosten lassen mich ins Grübeln kommen:

    Es gibt einen Vollstreckungsbescheid, für den 23,00 € an Gerichtskosten gezahlt wurden.
    Dann gibt es ein Urteil, wonach der VB aufrecht erhalten wird. Laut Gerichtskostenrechnung sind 23,00 € Gerichtskosten gezahlt worden.

    Ich verstehe nun nicht, ob das dieselben 23,00 € sind, wie die des VB. Indem Beitrag https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…eckungsbescheid waren es glücklicherweise andere Beträge, aber ich kann das nicht so wirklich auf meinen Fall umsetzen.

    Bislang dachte ich, dass Nr. 1210 KV GKG aussagt, dass die Kosten aus dem mahnverfahren (hier dann folglich VB) auf die Gerichtskosten angerechnet werden; soll heißen, dass ich in meinem KfB die Gerichtskosten voll absetzte, weil die 23,00 € im VB bereits tituliert sind.

    Ich hoffe ihr könnt mir sagen, ob es zwei unterschiedliche 23,00 € sind.

  • Das dürften diesselben GK sein, sodass du die im KFB nicht noch einmal titulieren kannst. Der VB wurde ja nicht aufgehoben.

  • Die 23 EUR sind ein Teil der Gerichtskosten für das streitige Verfahren (bin Rpflg.'in am Mahngericht). Da sie bereits im VB tituliert sind, dürfen Sie nicht nochmal in einen KFB aufgenommen werden!

    Viele Grüße!

  • Zweimal € 23,00 können es schon rechnerisch nicht sein, weil € 23,00 die Mindestgebühr für das Mahnverfahren sind, aber rechnerisch nicht als weitere Vorschußzahlung anfallen können.

  • Müsste doch auch in der KR ersichtlich sein? Kenne das so dass in der KR auf das Blatt des VB-Ausdrucks verwiesen wird auf dem der Vorschuss aufgeführt ist. Dort hat der KB meistens auch noch einen großen Kringel rangesetzt ;)

  • Moin, hab da eine Frage zu.

    Vollstreckungsbescheid wird aufrechterhalten und Kostenquotelung im Urteil (Kläger 1/4 und Beklagter 3/4).
    Wie verhält es sich jetzt mit den Gerichtskosten aus dem Mahnverfahren, die bereits im aufrechterhaltenen Vollstreckungsbescheid voll tituliert worden sind??

    Habe eine Kostenrechnung, in der die Quotelung der Gerichtskosten mit den Kosten aus dem Mahnverfahren und aus dem streitigen Verfahren vorgenommen wurde. Die Gerichtskosten aus dem Mahnverfahren in den KFB aufnehmen geht ja nicht, da diese schon tituliert sind. Aber tituliert sind ja die vollen Gerichtskosten...

    LG

  • Die Gerichtskosten dürften nicht mehr im VB tituliert sein. Durch den Einspruch und die geänderte Kostengrundentscheidung sind die Kosten nunmehr wie im Urteil (?) zu verteilen sein.
    Also ganz normale Ausgleichung machen.

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