Rückfestsetzung

  • Ich mache es ohne Angabe des Titels in der oben geschriebenen einfachen Form, weil es für mich irrelevant ist, warum der Kfb, auf den gezahlt wurde, aufgehoben wurde. Bislang hat sich auch noch keiner beschwert.

  • :genauso:

  • Ich häng mich mal ran:

    Der RA der obsiegenden Partei beantragt KFB. KFB wird erlassen. Derselbe RA beantragt erneut KFB. Ihm wird mitgeteilt, dass die Kosten bereits festgesetzt wurden, und angefragt, ob er den späteren Antrag zurücknimmt. Antwort: Er nehme den früheren Antrag, auf dessen Grundlage der KFB erging, zurück. Damals seien fälschlicherweise neue Gebühren angemeldet worden, er könne allerdings nur nach den alten abrechnen. Er hat recht :oops:.

    Ihm wurde sodann mitgeteilt, dass der alte KFB aufgehoben wird und ein neuer zu erlassen sei. Vollstreckbare Ausfertigung hat er auch bereits eingereicht. Auf die Frage ob die unterlegene Partei denn schon etwas gezahlt habe, antwortet er: alles.

    Das ist insoweit "doof" als dass die unterlegene Partei nun mehr gezahlt hat als sie eig bei Anwendung der richtigen Gebühren zahlen müsste.

    Der Differenzbetrag hat sich somit in einen Rückerstattungsanspruch der unterlegenen Partei gegen die obsiegende Partei gewandelt.

    Meine Frage ist daher: Ist die Rückfestsetzung ein reines Antragsverfahren?

    Bislang weiss die unterlegene Partei noch nix davon, dass sie zu viel gezahlt hat.

  • ??? Wieso willst Du den Kfb aufheben, nur weil zuviel festgesetzt wurde? Der RA, der den Kfa gestellt hat, ist doch gar nicht beschwerdeberechtigt. Nur der Erstattungspflichtige hat die Möglichkeit, gegen den Kfb vorzugehen. Wenn der es nicht tut und der Kfb rechtskräftig wird, ist die Sache erledigt. Der RA kann ja aus dem geringeren Betrag vollstrecken oder die Differenz bei Zahlung zurückerstatten. Aber für eine Aufhebung des Kfb sehe ich keine Möglichkeit.

  • Mein ursp. Plan war, den alten KFB aufzuheben und eine neuen betragsmäßig geringeren zu erlassen.
    Das hat sich ja wohl nun erledigt.

    Die unterlegene Partei weiß noch nicht, dass der Anwalt der obsiegenden Partei damals zu hohe Gebühren angemeldet hat und der damalige Rechtspfleger das auch fälschlicherweise so festgesetzt hat.

    Nur weil das Gericht an dieser Stelle nicht aufgepasst hat, kann das doch nicht zu Lasten der unterlegenen Partei gehen, oder?

  • Nur weil das Gericht an dieser Stelle nicht aufgepasst hat, kann das doch nicht zu Lasten der unterlegenen Partei gehen, oder?


    Doch. Wenn das Gericht einen Fehler macht - was natürlich vorkommt - und die Gegenseite (der von dem Fehler Benachteiligte) nichts sagt, hat er halt Pech gehabt. Dafür gibt es Rechtsmittelfristen. Es bleibt dem redlichen RA ja unbenommen, nur den "richtigen" Betrag zu vollstrecken bzw. anzufordern.

  • Nur weil das Gericht an dieser Stelle nicht aufgepasst hat, kann das doch nicht zu Lasten der unterlegenen Partei gehen, oder?


    Doch. Wenn das Gericht einen Fehler macht - was natürlich vorkommt - und die Gegenseite (der von dem Fehler Benachteiligte) nichts sagt, hat er halt Pech gehabt. Dafür gibt es Rechtsmittelfristen. Es bleibt dem redlichen RA ja unbenommen, nur den "richtigen" Betrag zu vollstrecken bzw. anzufordern.

    Frei dem Motto: Der RA der unterlegenen Partei hätte meckern können / müssen, als er den KFB samt KFA zugestellt bekam?

    Was mach ich denn dann jetzt mit der vA des KFB, die momentan in meiner Akte liegt?

  • Nur weil das Gericht an dieser Stelle nicht aufgepasst hat, kann das doch nicht zu Lasten der unterlegenen Partei gehen, oder?


    Doch. Wenn das Gericht einen Fehler macht - was natürlich vorkommt - und die Gegenseite (der von dem Fehler Benachteiligte) nichts sagt, hat er halt Pech gehabt. Dafür gibt es Rechtsmittelfristen. Es bleibt dem redlichen RA ja unbenommen, nur den "richtigen" Betrag zu vollstrecken bzw. anzufordern.

    Frei dem Motto: Der RA der unterlegenen Partei hätte meckern können / müssen, als er den KFB samt KFA zugestellt bekam?

    Was mach ich denn dann jetzt mit der vA des KFB, die momentan in meiner Akte liegt?

    Genau, die Gegenseite hätte meckern können bzw. müssen - nu ist es zu spät...
    Die vollstreckbare Ausfertigung würde ich wieder zurückschicken mit einem entsprechenen Anschreiben.

  • Wobei ich mich frage, was der RA noch mit dem Titel will, wenn ALLES gezahlt wurde. Wenn er anständig ist, erstattet er der Gegenseite den überzahlten Betrag zurück. Rückfestzusetzen, aufzuheben oder was auch immer ist da nix. Bei Gericht ist das Verfahren erledigt. Es gibt die Anhörungsfrist, binnen der der Gegner einen KFA prüfen soll. Das ist hier wohl unterblieben. Dumm gelaufen. Es gibt sogar Gerichte die setzen grundsätzlich so fest wie beantragt, wenn nicht gemeckert wird. Davon halte ich zwar gar nix, aber auch da wäre gerichtlicherseits die Angelegenheit mittlerweile abgeschlossen. Sollen die Parteien sich untereinander einigen. Wenn der Gegner bis heute nicht weiß, dass da was nicht stimmt, dann ist das eben so. Sein Gewissen kann der überzahlte RA nur selbst beruhigen - indem er zurückzahlt.

  • Kein Fall der Rückfestsetzung, sondern Paragraph 812 BGB. Richterzuständigkeit. Rückabwicklung muss durch Klage im Erkenntnisverfahren geklärt werden.

  • Wenn der RA schon so ehrlich ist - daran zu erkenen, dass er mitteilt, dass der Kfb zu hoch ist - dann dürfte es keine Probleme hinsichtlich der Rückabwicklung bzw. Zurückzahlung der Differenz geben.

  • Wenn der RA schon so ehrlich ist - daran zu erkenen, dass er mitteilt, dass der Kfb zu hoch ist - dann dürfte es keine Probleme hinsichtlich der Rückabwicklung bzw. Zurückzahlung der Differenz geben.

    Genau. Und das muss dann, wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch gem. § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen seine Partei besteht, von seiner Partei durch Erfüllung dieses Anspruchs erledigt werden. Und wenn ein solcher Anspruch nicht besteht, etwa weil der KfB in überschießender Höhe rechtskräftigt ist, dann erfolgte die Zahlung nicht ohne Rechtsgrund und seine Mandanten können die Zahlung unterlassen. Beides sind keine Fragen, die in die Rechtspflegerzuständigkeit fielen.

  • ??? Wieso willst Du den Kfb aufheben, nur weil zuviel festgesetzt wurde? Der RA, der den Kfa gestellt hat, ist doch gar nicht beschwerdeberechtigt. Nur der Erstattungspflichtige hat die Möglichkeit, gegen den Kfb vorzugehen. Wenn der es nicht tut und der Kfb rechtskräftig wird, ist die Sache erledigt. Der RA kann ja aus dem geringeren Betrag vollstrecken oder die Differenz bei Zahlung zurückerstatten. Aber für eine Aufhebung des Kfb sehe ich keine Möglichkeit.

    Genauso sehe ich das auch. Der Antragsteller soll einfach nur das vollstrecken, was ihm seiner Meinung nach zusteht, ggf. überzahlte Beträge zurückzahlen und die vollstreckbare Ausfertigung an den Zahlungspflichtigen aushändigen. Damit wäre alles erledigt. Warum bloß einfach, wenn es umständlich geht, obwohl hier nicht mal letzteres funktioniert.

    Wäre der KFB noch nicht rechtskräftig, könnte der Antragsteller ggf. noch analog § 269 Abs. 3 ZPO seinen KF-Antrag zurücknehmen, dann würde der bereits ergangene KFB wirkungslos. Das wiederum für den Weg für eine Neufestsetzung eröffnen. Aber wie gesagt: Warum einfach, wenn .... :)

  • :meinung:

  • Ich brauche Hilfe bei meiner ersten Rückfestsetzung :oops:

    I. Instanz: Kl. 1/5, Bekl. 4/5
    zugunsten Kl. ergeht KfB i.H.v. 1.500,00 EUR

    II. Instanz: geänderte KGE für die I. Instanz
    nun: Kl. 1/4, Bekl. 3/4

    Kl. und Bekl. teilen übereinstimmend mit, dass auf dem KfB 1.500,00 EUR zzgl. Zinsen gezahlt worden sind

    Aufgrund der geänderten KGE haben die Parteien nun neue KfA eingereicht. Zugunsten des Kl. würde sich jetzt ein Betrag i.H.v. 1.300,00 EUR ergeben.

    Was mache ich jetzt mit der Zahlung? Eigentlich hat ja nun die Bekl. einen Rückforderungsanspruch?!

  • Richtig, daher würde ich einen Kfb zugunsten der Beklagtenseite machen:
    gezahlter Betrag abzgl. 1300,00 EUR (die Beklagtenseite muss mitteilen, welchen Betrag genau sie gezahlt hat, 1500 EUR zzgl Zinsen reichen nicht).

  • Ist denn überhaupt schon eine Rückfestsetzung beantragt worden? :gruebel:

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