Zwangsverwaltung und erloschenes Wohnrecht

  • Hallo!

    Ich möchte eine Zwangsverwaltung beantragen. Vorrangig ist jedoch ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen und mir ist bekannt (allerdings nicht mit öffentlichen Urkunden nachgewiesen), dass der Wohnberechtigte seit langem verstorben ist. Ein -sonst notwendiger- Duldungstitel gegen den Wohnberechtigten erübrigt sich.

    Würde die Zwangsverwaltung zunächst angeordent werden, sodass der Zwangsverwalter direkt eine Sterbeurkunde von der Behörde anfordern kann? :gruebel:

  • Der Zwangsverwalter fordert keine Sterbeurkunde an. Du als Gläubiger kriegst eine. Damit kannst Du dann den Rpfl. überzeugen, dass er die Zwangsverwaltung anordnet.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Anordnen kann ich auch so, jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Rechte der Wohnrechtberechtigten nicht beeinträchtigt werden.

    Wenn das Wohnrecht eh erloschen ist, spielt die im Beschluss enthaltene Beschränkung praktisch keine Rolle.

  • Anordnen kann ich auch so, jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Rechte der Wohnrechtberechtigten nicht beeinträchtigt werden.

    Wenn das Wohnrecht eh erloschen ist, spielt die im Beschluss enthaltene Beschränkung praktisch keine Rolle.

    Diese Ansicht teile ich. Was ich im Augenblick nicht weiß - wie weit gehen die Recherchepflichten des Zwangsverwalters, der ja wissen muss, was bzw. wieviel er in Besitz zu nehmen hat.

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