Ich muss nun über einen Räumungsschutzantrag entscheiden.
Der Schuldner trägt vor, dass "mich auch suizidale Gedanken erreicht haben". Er sei seit längerer Zeit an einer schweren psychischen Erkrankung erkrankt, die fachärztlich behandelt werde.
Als Attest legt er jedoch lediglich ein Schreiben eines Internisten vor, wonach keine Zwangsräumung durchgeführt werden könnte. Er sei psychisch krank und deshalb nicht in der Lage, die Situation zu stemmen. Auch hätte er ggü. dem Arzt suizidale Gedanken geäußert.
Der zust. VS-Richter kennt ihn aus bisherigen Verfahren und verneint eine Suizidabsicht. Die Räumung könne unter der Auflage des Beiseins eines Arztes durchgeführt werden.
Ich persönlich hatte noch keinen Kontakt zum Schuldner. Aus einer Niederschrift einer VS-Akte lassen sich im Übrigen gewisse Tendenzen erkennen "Einen Personalausweis besitze ich nicht."
Ich weiß nun nicht, ob ich mich der Meinung des Richters anschließen soll oder nicht. Räumungstermin ist in genau 2 Wochen.
Für eure Hilfe wäre ich dankbar.