Schließfach in der Schweiz - Wie vorgehen?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe einen Betreuten, der viele Jahre lang als Zahnarzt tätig war, aber keine Steuern an das Finanzamt abgeführt hat. Das so gesparte Geld hat er auf den Caymans, den Bahamas und in der Schweiz angelegt.

    Außerdem hat der gute Mann ein SCHLIESSFACH IN DER ZÜRCHER FILIALE DER CREDIT SUISSE.

    Was tun mit dem Schließfach? Selber rüberfahren? Betreuerin hinschicken? Dort ansässigen Rechtsanwalt beauftragen?

    Fällt Euch da was ein? Hatte schonmal jemand was ähnliches?

    Danke für die Anregungen im Voraus!

  • Bevor der Betreuer da hin fährt, soll er erst mal mit der Crédit Suisse schriftlich abklären, ob diese seine Bestellung als Betreuer und seine Bestellungsurkunde respektiert.
    Weiter wäre zu klären, ob nicht das örtliche Kantonsgericht (in Rechtshilfe) die Sichtung übernehmen kann. Wie das geht, ist mir auch schleierhaft, aber da kann man ja mal anrufen oder hinschreiben.

  • @ ruepfel:


    Naja, so klar wohl doch nicht:

    - Hinfahren: Wer zahlt der Betreuerin die Fahrkosten? VBVG: negativ, auch kein Fall des §1835III BGB...
    - Sichten: Schweizer Banken fühlen sich erfahrungsgemäß an deutsche Betreuungsgerichtsbeschlüße nicht gebunden. Eventuell weitere Legitimationsakte bei der Bank erforderlich?
    - Rüberbringen: Zollrechtliche Bestimmungen bei Aktien, anderen Wertpapieren, Gold, Schmuck, ... müssen geklärt sein, bevor ein Einfuhr erfolgt. Der Zoll kann Geschäfte auf fremde Rechnung nicht abwickeln, wer ist für die Einfuhrabwicklung zuständig?

    Bitte in Zukunft nur differenzierte Antworten, das eben war ja nicht gerade hilfreich!

  • Evtl. kann auch die Botschaft weiterhelfen.
    Ich hatte mal in einer Nachlasspflegschaft das Problem, dass die Bank im Ausland nur bei persönlich dort geleisteter Unterschrift das Geld überweisen wollte. Der Nachlasspfleger hat sich an die dortige deutsche Botschaft gewandt, welche ihm einen Ansprechpartner (RA-Kanzlei) vermittelt haben, der die Regelungen im Ausland übernommen hat.

  • @ rory

    Merci, das ist ein nützlicher Hinweis. Ich denke, ich werde da mal Kontakt mit dem Konsulat aufnehmen. Ob man das Zeug dann rüber holt (was auch immer drin ist), kann man ja dann immernoch entscheiden.

    @ Alle:

    Ich bin für weitere Denkanstöße zur denkbaren Verfahrensweise trotzdem sehr dankbar!

  • Nun, das Dilemma mit der vermittelten RA-Kanzlei ist und bleibt das der Kosten.
    Wer beauftragt? Der Betreuer in eigenem Namen? Dann hat er auch die Kosten aus seiner Vergütung zu zahlen.
    Der Betreute, vertreten durch den Betreuer? Wo ist da der "Hilfebedarf", der die Einschaltung eines RA erforderlich macht?

  • @ Herr Mühlbauer
    Ganz im Ernst:
    1.
    Die Feststellung des Vermögens ist nicht Ihre Aufgabe, sondern die des Betreuers.
    Insoweit sollte der Sachvortrag auch einen Hinweis enthalten, ob es sich insoweit um einen Profi ( RA ) handelt.
    2.Aufwandsersatz gem. § 1835, bei offensichtlich schwieriger Rechtslage möglicherweise über Abs. III
    3.
    Der Betreuer wird zu klären haben, wie die Sichtung und spätere Transferierung des Depotinhaltes erfolgen kann.
    Die Bank wird ihm da sicherlich einen Tipp geben.
    4.
    Wenn der Betreuer so nicht weiter kommt, warum nicht einen Schweizer Anwalt einschalten? Natürlich auf Kosten des Betreuten, Vermögen ist ja offenbar genug da.
    Um es aber noch mal zu betonen: Wir sind nicht dafür da, die Arbeit des Betreuers zu machen ( ist jedenfalls meine Meinung ).

  • Guten Morgen, ich hänge mich mal an.
    Mein mittelloser Betreuter hat ein Konto in der Schweiz, was der Betreuerin nun erst bekannt geworden ist.
    Nach Übersendung einer begl. Kopie von BU und Perso., verlangt die schweizerische Bank zunächst eine Gebühr i. H. v. 300 € für die Auskunft. Der Betreute kann den Betrag nicht zahlen.
    Hat jmd. Ideen, wie man an den Stand des Kontos kommen kann ohne diese hohe Gebühr zahlen zu müssen?
    Vielen Dank vorab!

  • Guten Morgen, ich hänge mich mal an. Mein mittelloser Betreuter hat ein Konto in der Schweiz, was der Betreuerin nun erst bekannt geworden ist. Nach Übersendung einer begl. Kopie von BU und Perso., verlangt die schweizerische Bank zunächst eine Gebühr i. H. v. 300 € für die Auskunft. Der Betreute kann den Betrag nicht zahlen. Hat jmd. Ideen, wie man an den Stand des Kontos kommen kann ohne diese hohe Gebühr zahlen zu müssen? Vielen Dank vorab!

    300 € für Einsicht in das eigene Konto?
    Weiß denn der Betreute, wieviel ungefähr drauf ist?

    Und: *schieb*

  • Guten Morgen, danke für Eure Rückmeldungen! :)
    Nein, der Betreute weiß krankheitsbedingt nicht, wie viel drauf sein könnte.
    Die Idee von Toskana ist, je mehr ich drüber nachdenke, sehr gut! So wird's gemacht!
    Danke nochmal!

  • Was kostet denn das auflösen?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Na ja, er hat ja ein Konto in der Schweiz. Sollen die die Gebühr doch von diesem Konto abbuchen.

    Sancta simplicitas!

    Diese "Gebühr" ist nichts anderes als ein Teil des "Pakets", das in der Schweiz ansässige Banken ihren Kunden anbieten. Nachdem die offensichtliche Geldwäsche alten Stils ("Nümmerlikonto") so nicht mehr geht, hat man sich auf Massnahmen rein administrativer Natur zurückgezogen, um einen Zugriff durch ausländische Behörden so schwierig wie möglich zu gestalten. Dazu gehört neben dem Versuch, ausländische Bestellungen gesetzlicher Vertreter nicht anzuerkennen bzw. enorm umfangreiche Legimationsunterlagen zu fordern auch die Forderung einer Gebühr - man weiss dort ganz genau, dass Betreuer in der Regel nicht willig sind, diese aus ihrem eigenen Vermögen oder zu Lasten ihrer Vergütung vorzustrecken. Und daher gibt's natürlich auch keine Verrechnung mit dem Kontoguthaben, immerhin könnte die Auskunft ja auch lauten: "Der Kontenberechtigte oder ein bankvollmachtsmässig Betrauter haben die allfälligen Avisen letzthin redeponiert", oder wie auch immer man sonst auf Schwyzerdeutsch "Das Konto ist leergeräumt" sagt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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