Nachl.pflg. zur Suche von Testament ?

  • Ordnungsamt hat Hof gesichert und Nachlaßpflegschaft angeregt.
    Nachlaßwert gesamt mind. 250.000,- €.
    Gleichzeitig hat es aber eine Liste mit sämtlichen Erben beigefügt. Es handelt sich um mehrere Cousinen und Cousins, zwei fehlende Anschriften liessen sich von mir schnell ermitteln.
    Der Erblasser war Messie und hatte seit Jahren keinen Kontakt mehr zur Verwandtschaft.
    Wenn ich nun keine Pflegschaft einrichte und Erben anschreibe (mit einem habe ich schon telefoniert) betr. Erbscheinsantrag, befürchte ich das ein mögliches Testament nicht abgegeben wird oder im Nachlaß des Messie untergeht.

    Würdet Ihr bis zur Beantragung des Erbscheins einen Nachlaßpfleger bestellen ?

  • Gibt es definitive Hinweise auf ein Testament?

    Falls nicht, dann besteht m.E. kein Grund einen Pfleger zu bestellen. Anderenfalls müßte man in jedem Fall mit gesetzlicher Erbfolge zuerst mal einen Pfleger bestellen, weil man immer vermuten kann, dass ein privatschriftliches Testament verloren geht oder "unterdrückt" wird.

    Einzig die Tatsache, dass es um Erben in III. ErbfOrdnung geht, läßt mich aus Erfahrung "aufhorchen", weil ich kaum glaube, dass das Ordnungsamt wirklich alle Erben benennen konnte und es dannn wirklich fraglich ist, ob die bekannten Erben etwas unternehmen werden/können um die restlichen Erben zu finden. Ich würde daher die bek. Erben anschreiben und

    1. Auf die Verpflichtung zur Abgabe eines evtl. gefundenen Testaments hinweisen
    2. Auffordern sich über die Verwandtschaftsverhältnisse zu äußern, bzw. die Namen und Anschriften der Miterben mitzuteilen
    3. "Androhen", dass das Gericht beabsichtigt, für den Fall, dass nicht alle Erben bekannt sind, im Interesse der unbekannten Erben einen NLPfleger zu bestellen.

    Dann mal abwarten, was passiert und ggf. in 4 Wochen doch einen Pfleger bestellen :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (26. April 2011 um 11:48)

  • Wer ein Testament findet ist verpflichtet es umgehend abzuliefern, § 2259 BGB.
    Versteckt der Erblasser das Testament so gut, dass es keiner findet, sagt er niemandem bescheid, oder geht es im unsortiert hinterlassenen (oder vermüllten) Nachlass unter sehe ich nur die Realisierung des vom Erblasser selbst in Kauf genommenen und selbst verschuldeten Risikos.

    Bleibt eben die Frage des Sicherungsbedürfnisses, hier kann die Anordnung der NP angebracht sein.

  • ich würde bei der Angelegenheit schon das vorliegen eines Sicherungsbedürfnisses erkennen.

    Weil die Erben nicht direkt verwandt sind (mehrere Cousinen und Cousins...) und ein hohes Vermögen vorliegt.

    Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass es nähere Verwandten gibt oder ist für dich die Erbenermittlung schon abgeschlossen? Liegen schon alles Urkunden für einen Erbschein vor?

    Ich würde eine Npfl zur Sicherung des Vermögens und Ermittlung der Erben anordnen und den Npfl bitten die Augen nach einem Testament offenzuhalten.

    Hier würdest du ja nur im Interesse der Erben handeln (also auch der Cousinen und Cousins)...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Aber dann müsste man ja immer, wenn behauptet wird, es sei kein Testament vorhanden, eine NLP anordnen, damit der Pfleger eine Vfg. v. T. w. suchen muss.

    Wenn alle gesetzlichen Erben namentlich bekannt sind, sehe ich hier kein Sicherungsbedürfnis.

    Das liegt aber in der Entscheidung jedes Kollegen. ich würde es in diesem Fall /erst Mal ) nicht machen. Wenn sich aber Schwierigkeiten auftun, kann man es immer noch machen.

    Zur Beantragung eines Erbscheines auf jeden Fall keinen Nachlasspfleger. Das müssen die bekannten Erben selbst machen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich sehe hier auch kein Sicherungsbedürfnis.

    Wie bereits gesagt ist die bloße Möglichkeit, dass es ggf. ein Testament gibt m.E. nach nicht ausreichend genug um ein Sicherungsbedürfnis auszulösen.
    Im Umkehrschluss müsste dann bei jeder gesetzlichen Erbfolge ein Pfleger bestellt werden, der sich im Nachlass umschaut. Im Grund dann aber auch bei jeder gewillkürten Erbfolge, da es ja irgendwo noch ein Testament neueren Datums geben könnte.

    Und im Erbscheinsverfahren müssen ja ohnehin erstmal alle Urkunden vorgelegt werden die nachweisen, dass alle Vorhergehenden auch wirklich weg sind.

    Von daher: derzeit keine Nachlasspflegschaft.

  • Ich sage nicht das Npfl für die Erbscheinsbeantragung notwendig ist.

    Sondern zur Sicherung des Nachlasses für die Erben!

    Was ist, wenn zwischen den Müllbergen/Messihaufen sich weiteres Vermögen befindet.

    Ich habe einen solchen fall gehabt und bin seitdem sensibel geworden.
    Die Staatskasse wird dadurch nicht belastet sondern die Erbmasse...

    Und ob die Verwandten - wie bislang ermittelt - nachher auch wirklich erbberechtigt sind würde ich nicht von einer Liste ableiten...

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • Was ist, wenn zwischen den Müllbergen/Messihaufen sich weiteres Vermögen befindet.



    Dann werden die Erben das sicher auch finden....;)

    Aber wie gesagt, das muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Ich sehe hier keine Veranlassung und würde keine NLP anordnen.
    Das heißt aber nicht, dass alle meiner Meinung sein müssen. Wenn man ein Sicherungsbedürfnis sieht, kann man natürlich anders entscheiden.
    Was ist aber mit den Kosten für die NLP, wenn die Erben gar keinen Pfleger wollen? Ich würde vorab eine SN dazu anfordern. Muss man aber nicht, es gibt ja ein RM. Jedoch muss der Beschluss über die AO an jede bekannte erbberechtigte Person zugestellt werden.

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  • Dann werden die Erben das sicher auch finden....;)


    Was ist aber mit den Kosten für die NLP, wenn die Erben gar keinen Pfleger wollen?




    Bei meinem Fall waren im Haus 380.000 € Bargeld und die Erben weit entfernte Verwandte...
    wir wussten nicht ob es nähere Angehörige gibt.

    PS: Weil das Haus so vermüllt war, wurde erst überlegt, ob die Verwandten ausschlagen wollen...
    Das ist in dem Ausgangsfall ja nicht so...

    Seid dem bin ich sensibel und hab eher mal angeordnet als zu lange überlegt..

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

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  • Ist ja auch völlig ok, wenn du das so machst. ;)

    Ich hatte bloß mal das Problem, dass sich Erben beschwert haben wegen der AO, weil das ja auch Geld kostet und es wäre ja gar nicht nötig gewesen....
    Man kann es den Leute sowieso nicht Recht machen, meistens jedenfalls. Sie hätten zwar alle gern einen Nachlasspfleger, der die Drecksarbeit übernimmt, aber bezahlen wollen sie am liebsten nichts dafür.

    Ich hatte jetzt den Fall, wo der Sohn beide Elternteile getötet hat.
    Erbe wäre nun der Bruder der Ehefrau, aber erst, wenn die Erbunwürdigkeit festgestellt ist. Für den Fall hab ich auch einen NLP bestellt, den Erben aber dazu kurz angehört. Er war einverstanden und hat den NLP auch unterstützt. Da hier einige Sachen zu sichern waren, sah ich die NLP auch für notwendig an. Ich hab ihn aber angehört wegen der entstehenden Kosten.

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  • Ich habe gerade einen Anregung eines Freundes der Erblasserin auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft auf dem Tisch. Er beschreibt, die Erblasserin hätte ihm gegenüber mehrfach betont, ein Testament in einem der Zimmer ihres Hauses hinterlegt zu haben, in dem sie diesen Freund und einen Neffen bedacht habe. Neffe und Freund haben eine Std. gesucht aber nichts gefunden. Das Haus wäre sehr 'unordentlich' gewesen. Der Freund habe dem Neffe erzählt, dass das Testament nach Aussage der Erblasserin beschwerende Auflagen für den Neffen enthalte. Daraufhin habe dieser erklärt, er habe keine Zeit wochenlang zu suchen. Der Freund befürchtet, dass ein evtl.Testament im Papierkorb landet, da der Neffe als gesetzlicher Erbe besser dastände.
    Würdet Ihr eine Nachlasspflegschaft einleiten? Sicherungsbedürfnis? unbekannte Erben? ggfs. Neffen vorher anhören?
    Der Freund beantragt, als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen zu werden. §7 III FamFG?

  • Wenn der Neffe aktuell als alleiniger Erbe für das NLG feststeht, bereits sogar gemeinsam nach dem Testament gesucht wurde und nichts weiteres an Hinweisen vorliegt, ist das für mich kein Grund für eine Nachlasspflegschaft.

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  • Was verstehst Du als Erbe feststeht? Außer dem Antrag des Freundes haben wir nichts in den Akten...ich überlege den Neffen zum Antrag des Freundes anzuhören und ihn dabei auf seine Abgabepflicht nach § 2259 BGB hinzuweisen ( mit ein bisschen Säbelrasseln in Bezug auf mögliche Schadensersatzpflicht/ § 274 StGB)

  • Ich meine damit, ob dir klar ist, wer die gesetzlichen Erben sind bzw. ob das eben der Neffe ist.

    Die Anhörung ist ok, aber er soll dann auch etwas zur gesetzlichen Erbfolge sagen. Dann kannst du noch immer über den Antrag entscheiden.

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