§ 466 FamFG, Erfüllungsort?

  • Halli Hallo!
    Ich habe gerade einen Aufgebotsantrag bezüglich einer Versicherungspolice. Aussteller ist eine Versicherung, die Ihren Sitz in Wiesbaden, also nicht in meinem Zuständigkeitsbereich hat. Habe mir jetzt mal die Kommentierung zu § 466 FamFG angesehen und festgestellt, dass die Kommentierung entgegen des Wortlauts des Paragraphen davon ausgeht, dass der Erfüllungsort nicht in der Urkunde stehen muss.... Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht mehr siccher bin, ob ich nun auf der Sitz des Ausstellers oder auf § 270 BGB abstellen muss.... Und wenn ich dann auf den Wohnsitz abstelle, dann auf den momentanen oder den zum Zeitpunkt der Ausstellung???? ( Die Police wurde 1994 ausgestellt!) ach übrigens: die Police wird erst in einem Jahr fällig.....:gruebel:
    Über Hinweise (auch wenn es ein wink mit dem Zaunpfahl seien sollte) wäre ich sehr dankbar:D

  • Für das Aufbieten eines Sparbuchs ist das hier
    mal durchdiskutiert worden. Vielleicht hilt´s ja.

  • ja das hatte ich auch schon gelesen, allerdings stellt die Kommentierung darauf ab, dass der Erfüllungsort nicht ausdrücklich in der Urkunde genannt werden muss und die § 269 ff BGB trotzdem beachtet werden müssen......
    Folglich käme es eben nicht auf den Sitz des Ausstellers an, sondern auf den Erfüllungsort........
    Im Prinzip ist als meine erste Frage auf was die Praxis insgesamt abstellt: Ort des Ausstellers oder Erfüllungsort ( wie zum Beispiel Keidel zu § 466 FamFG kommentiert...)

  • In den Urkunden steht nie etwas über den Erfüllungsort drin ... wieso sollte das auch bei einer Versicherungspolice auch sein?!

    Daher ergibt sich nur der allg. Gerichtsstand der Versicherung. Vieleicht kannst Du das Verfahren abgeben.

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  • Das ist recht einfach: Der Kommentar mit der mir nicht einleuchtenden Ansicht bleibt unbeachtet. Da also der Erfüllungsort in der Urkunde angegeben sein muss, dieses aber nicht nachprüfbar ist, weil die Urkunde ja gerade verloren gegangen ist (so auch die Begründung einer Gerichtsentscheidung, bei der ich unwillkürlich dachte: ACH WAS!), wird auf den (Haupt-)Sitz des Ausstellers abgestellt und fertig.
    Auf diese Weise bin ich vor ein paar Wochen erst ein Verfahren losgeworden und es gab noch nie Schwierigkeiten. Die gleiche Praxis ist mir auch von anderen Gerichten bekannt. Diesen Kommentar würde ich Kommentar sein lassen. Die sind auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss.

  • Also ich hab' sowohl im Keidel als auch im Bumiller/Haders gefunden, dass auf den Erfüllungsort abzustellen ist.........
    Wie begründet ihr denn, dass die Kommentierung unbeachtlich ist?
    Einfach mit dem Wortlaut des Gesetzes???:gruebel:

  • Der Erfüllungsort ist zwar als erstes genannt, aber er kommt halt nicht zum Zuge, weil meistens in der Urkunde ein Erfüllungsort schon gar nicht verlautbart ist oder dieser spätestens nicht ermittelt werden kann, da die Urkunde, aus der sich das ergeben sollte, gerade verloren gegangen ist. Die Ermittlung des Erfüllungsortes in der Urkunde fällt also aus wegen "geht nicht". :nixweiss:

  • Der Erfüllungsort ist zwar als erstes genannt, aber er kommt halt nicht zum Zuge, weil meistens in der Urkunde ein Erfüllungsort schon gar nicht verlautbart ist oder dieser spätestens nicht ermittelt werden kann, da die Urkunde, aus der sich das ergeben sollte, gerade verloren gegangen ist. Die Ermittlung des Erfüllungsortes in der Urkunde fällt also aus wegen "geht nicht". :nixweiss:




    Genau meine Meinung! :daumenrau

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  • Also ich hab' sowohl im Keidel als auch im Bumiller/Haders gefunden, dass auf den Erfüllungsort abzustellen ist.........
    Wie begründet ihr denn, dass die Kommentierung unbeachtlich ist?
    Einfach mit dem Wortlaut des Gesetzes???:gruebel:



    Mach es Dir nicht so schwer. Du kannst das Verfahren abgeben. Das Problem hat dann das Gericht am Sitz der Versicherung, wenn es sich nicht für zuständig hält. Denn dann muss es gegen den Gesetzeswortlaut argumentieren.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass die schon etliche Verfahren bzgl. dieser Versicherung haben (je nach dem, wie groß sie ist), eben, weil das Gericht am Sitz ist und von allen möglichen Gerichten die Verfahren dorthin abgegeben werden. Womöglich sind die schon ganz routiniert. :) Ich habe bei Sparbüchern auch schon öfters ans Gericht am Sitz der Bank abgegeben, und von dort kam noch nie Protest.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Ich hab' allerdings in diesem Fall eine Kopie der verloren gegangenen Urkunde.... seht ihr das dann immer noch so???
    Also aus der Urkunde ergibt sich da ausdrücklich nichts allerdings wird auf die AGB's Bezug genommen........

  • Bei meiner abgegebenen Sparbuch-Sache war das auch so und ich habe mir extra die AGB aus dem Net gezogen. Auch daraus ergab sich nix. Ich meine, das wäre auch irrelevant, denn wenn die Urkunde selbst nix hergibt, greift die Aussteller-Variante. In aller Regel ist "die Urkunde" durch Verlust nicht einsehbar, auf eine zufällig vorhandene Kopie würde ich eh nicht abstellen wollen.
    Nur nicht so schüchtern, einfach abgeben und ich wette, Du siehst die Sache nie wieder. ;)

  • Bei meiner abgegebenen Sparbuch-Sache war das auch so und ich habe mir extra die AGB aus dem Net gezogen. Auch daraus ergab sich nix. Ich meine, das wäre auch irrelevant, denn wenn die Urkunde selbst nix hergibt, greift die Aussteller-Variante. In aller Regel ist "die Urkunde" durch Verlust nicht einsehbar, auf eine zufällig vorhandene Kopie würde ich eh nicht abstellen wollen.
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    Wer ja auch blöde, wenn man nur bei der Zentrale der Bank Erfüllung verlangen könnte!! Daher ist das ja nicht geregelt!

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  • Ebensky. Drumsky. :D

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