Liebe Kollegen,
eine dänische Notarin vom Amtsgericht Aarhus bescheinigt, dass Herr ... heute in ihrer Anwesenheit die Urkunde unterzeichnet und sich durch seinen Reisepass ausgewiesen hat.
Des weiteren führt sie aus, dass "gemäss der Ausfertigung vom 15.06.2011 aus dem Register des dänischen Gewerbe- und Gesellschaftsamts Herr ... vertretungsberechtigt ist für die ..."
Dass ich keine Apostille oder Legalisation verlangen kann, weiß ich. Aber: Kann die dänische Notarin auch die Vertretungsberechtigung bescheinigen - ähnlich wie § 21 BNotO? Oder muss ich dafür einen besonderen Nachweis verlangen, z.B. einen Registerauszug nebst Übersetzung usw.?
Sonnige Grüße