H-K sind nicht "als Vermächtsnisnehmer" eingetragen, sondern ganz "normal" als Gesellschafter. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich habe nur in der Akte recherchiert, weshalb sie eingetragen wurden, da von ihnen keine Vollmacht vorliegt, aber halt von A und B.
Hinsichtlich der Vollmacht waren meine Zweifel aber dann ja begründet. Danke