Hallo an alle Familien-Profis!
Ich hab hier mal einen Sonderfall, den ich ohne Hilfe so noch nicht lösen kann. Vielleicht habt Ihr dazu einen Tipp?
Fall:
Großvater kommt in Rechtsantragsstelle und trägt vor: Bei mir lebt mein Enkel, der jetzt 16 Jahre ist. Ich habe von beiden sorgeberechtigten Eltern meines Enkels nie Unterhalt gezahlt bekommen für Enkel X. Nun ist der Junge aber drauf angewiesen, da er demnächst auch eine Lehre beginnen will. Von den Eltern meines Enkels habe ich nur eine MINI-vollmacht für Gesundheitssorge. Ich habe nicht die Vormundschaft für den Enkel und kann ihn daher nicht ordnungsgemäss für eine Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche gegen seine eigenen Eltern vertreten.
Frage: Wie kann man dieses Problem der fehlenden Vertretung des Enkels lösen? Zumal ja nun ab FamFG-Recht auch Anwaltszwang für zumindest gerichtlich geltend gemachte Unterhaltsansprüche besteht.
Überlegung: Wäre eine Ergänzungspflegschaft für nur diesen Fall der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen denkbar, in dessen Rahmen man entweder den Großvater oder das Jugendamt zum Ergänzungspfleger bestellt?
Ich danke für Eure Hinweise
hypatia