Aufhebung Ergänzungspflegschaft?

  • Hallo,

    ich habe ein Verfahren, in dem vom Richter Ergänzungspflegschaft für bestimmte Teilbereiche angeordnet und das JA zum Pfleger bestellt wurde. Nunmehr gibt es ein weiteres Verfahren, in dem der Richter den Eltern die gesamte elterliche Sorge entzogen und das JA zum Vormund bestellt hat. Was mache ich jetzt mit der Pflegschaftsakte? Hebe ich jetzt die Ergänzungspflegschaft per Beschluss mit der Begründung, dass nunmehr ein Vormundschaftsverfahren läuft, auf? Mit Rechtsmittelbelehrung und Bekanntgabe an alle Beteiligten?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

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