Hallo zusammen
Ich habe hier einen schicken Antrag den ich nicht zuzuordnen weiß. Hab ich noch nie gehabt.
Der Ast = die Stadt möchte, dass ich die begefügten Formulare nach der Verordnung auf Deutsch und Englisch ausstelle und diese dann zurücksende. Es geht um Kindesunterhalt und der Vater (= Unterhaltsschuldner) wohnt in Nordirland. Die Mutter wohnt im Bezirk des Amtsgerichts Bergheim genau wie das Kind.
Ich bin Auslandsrechtspflegerin und habe deswegen die Sache vorgelegt bekommen. In der Verodnung finde ich nichts wonach ich zuständig sein soll.
Könnte mir einer vielleicht helfen und mir sagen wie die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit ist? Und ist das nicht auch Sache der Verwaltung?
Danke