Der Vereinsvormund eines Kindes macht seine Vergütung geltend. Das Kind besitzt ein Sparbuch über ca. 8000,00 € .Monatlich geht auf dieses Konto ein Betrag von 105,00 € als Opferentschädigung ein.
Gehört die angesparte Opferentschädigungsrente zum Schonbetrag und darf für die Vergütung nicht eingesetzt weden ?