Mal wieder: Ergänzungspfleger für Dauer des Strafverfahrens?

  • Hallo, ich bin der Meinung, dass die Bestellung eines Ergänzungspflegers für folgenden Fall nicht erforderlich ist: Gegen KV läuft Strafverfahren wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Geschädigter ist sein Kind (4 Jahre). Der KV, die KM und das Kind leben in einem gemeinsamen Haushalt. Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Die KM hat die alleinige Sorge. Sie ist hier nicht die Beschuldigte, sondern nur der KV. Ein Vertretungsausschluss nach § 52 Abs. II Satz 2 StPO ist hier daher nicht gegeben. Die KM kann das Kind im Strafverfahren vertreten. Seht Ihr das genauso? Danke für Eure Meinungen.

  • Sehe ich auch so; ergibt sich auch aus dem Wortlaut.
    Beschuldigter ist nicht gesetzlicher Vertreter; also kein Vertretungsausschluss.

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