Wird bei Tod des Zahlungsschuldners der KFB ganz normal einschließlich der durch die obsiegende Partei zu zahlenden Gerichtskosten (Soll-Stellung gegen Kostenschuldner nicht mehr möglich) erlassen?
Kfb bei Tod des Zahlungsschuldners
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Stefan1969 -
7. September 2011 um 14:42
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Das Kostenfestsetzungsverfahren dürfte gem. § 240 ZPO unterbrochen sein.
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Wenn, dann eher nach § 239 I ZPO, oder? Dieser tritt aber nicht ein, wenn die Partei durch einen postulationsfähihen Anwalt vertreten wurde....
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Hallihallo, ich klinke mich mal kurz mit ein. Wie ist das eigentlich mit der Gerichtskostenrechnung, wenn der Kläger während des Verfahrens verstirbt? Muss man dann Erben ausfindig machen und gegen diese zum Soll stellen? Viele Grüße
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Darf ich mich auch dran hängen?
Ich habe einen Schulnder A, der vertreten wird durch einen Betreuer, der einen RA beauftragt hat. Es ging um Räumungsschutz, ging in die Beschwerde an's LG, während dem Verfahren ist nun der A verstorben.
Das LG hat aber den Gegner in die Kosten verurteilt und der RA des Schuldners beantragt nun die Kosten nach § 788. Kann ja nicht für den Toten festsetzen....
Erben wird es kaum geben, nach dem horrende Mietschulden bestanden...
Vielleicht fällt ja jemand was dazu ein?
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Hallihallo, ich klinke mich mal kurz mit ein. Wie ist das eigentlich mit der Gerichtskostenrechnung, wenn der Kläger während des Verfahrens verstirbt? Muss man dann Erben ausfindig machen und gegen diese zum Soll stellen? Viele Grüße
Kommt drauf an, in welchem Verfahrensstadium:
Geht es um den Vorschuss? Ist das Verfahren unterbrochen? Wurde schon über die Kosten entschieden?Darf ich mich auch dran hängen?
Ich habe einen Schulnder A, der vertreten wird durch einen Betreuer, der einen RA beauftragt hat. Es ging um Räumungsschutz, ging in die Beschwerde an's LG, während dem Verfahren ist nun der A verstorben.
Das LG hat aber den Gegner in die Kosten verurteilt und der RA des Schuldners beantragt nun die Kosten nach § 788. Kann ja nicht für den Toten festsetzen....
Erben wird es kaum geben, nach dem horrende Mietschulden bestanden...
Vielleicht fällt ja jemand was dazu ein?
Ich würde den Rechtsanwalt mal fragen, wie er sich das vorstellt.
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Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es um die Schlusskostenrechnung, der Kläger ist noch vor Erlass des Urteils gestorben. Das Urteil erging wohl gegen die unbekannten Erben des Klägers. Die Kosten tragen die Beteiligten zu je 1/2.
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