Aufgebot Hypothekengläubiger

  • Ich habe hier zwei Sicherungshypotheken von 1954. Gläubiger ist die Firma A und O Meier. Laut Mitteilung des Gewerbeamtes ist die Firma 1961 gelöscht worden. Im Handelsregister kann ich sie nicht finden. A ist 1937 verstorben und von seiner Frau und zwei Kindern beerbt worden. O ist 1946 verstorben und hat dem Sohn von A seine Geschäftsanteile vermacht (Privattestament, kein Erbschein). Außerdem hatte er zwei Testamentsvollstrecker bestellt. Wer zum Zeitpunkt der Eintragung der Sicherungshypothek die Firma betrieben hat ergibt sich aus den Grundakten nicht. Unterschrieben wurde der Antrag mit A und O Meier.
    Zum Zeitpunkt der Eintragung war X Eigentümer. Er hat den Grundbesitz anschließend an Z verkauft, der die Rechte unter Anrechnung der noch offenen Forderung auf den Kaufpreis voll übernommen hat. Dessen Erben beantragen jetzt, den Gläubiger aufzubieten. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich, dass Z noch ca. die Hälfte der Forderung zahlen musste. Die der Hypothek zugrundeliegende Forderung haben also beide anteilig bezahlt.
    Eine Löschungsbewilligung gibt es nicht. Würdet Ihr den Gläubiger in diesem Fall aufbieten? Eine Nachtragsliquidation scheidet m.E. aus, da die Firma nicht eingetragen war.
    Selbst wenn sie eingetragen gewesen wäre, ist es sehr fraglich, ob bei den Werten (zusammen 3.500,00 €) Nachtragsliquidation angeordnet würde.

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