Guten Morgen Kollegen,
vorliegend habe ich hier im Rahmen eines Übergabevertrages die Bestellung eines Wohnungsrechtes gem. § 1093 für die Veräußerin (Mutter) und nachrangig die Bestellung eines aufschiebend bedingten weiteren Wohnungsrechtes für den Bruder des Erwerbers. Aufschiebende Bedingung ist der Tod der Mutter.
Inhalt des Wohnungsrechtes für den Bruder soll auch die alleinige Nutzung eines auf dem Grundstück belegenen Teiches (Fischzucht) sein.
Ich halte hier eine isolierte Nutzungsdinstbarkeit für geboten, da der Rahmen eines Wohnungsrechtes überstrapaziert ist. Da die Rechtssprechung den möglichen Rahmen eines Wohnungsrechtes immer mehr aufbiegt, möchte ich mal in die Runde fragen ob euch schon vergleichbare Fälle vorgekommen sind deren Zulässigkeit bejaht wurde.
Danke euch im Voraus.