Aktenversendungspauschale

  • Moin!

    Mich würde interessieren, wie allgemein in den Verfahren nach § 183 SGG mit der Aktenversendungspauschale nach Nr.9003 Ziffer 1 KV GKG umgegangen wird.

    Seht ihr den Mandanten als zahlungspflichtig an (der ja von der Zahlung befreit wäre) oder stellt ihr die Auslage dem Rechtsanwalt direkt in Rechnung?

  • Hier werden offensichtlich keine solche Kosten erhoben. - Habe ich noch in keiner Akte gesehen......
    Muss ich man nachfragen hier.

    So, ich habe mal gefragt: Wenn es sich um Verfahren handelt, wo keine Gerichtskosten entstehen, wird auch keine Aktenversendungspauschale erhoben, ansonsten schon.

  • (...) Verfahren (...), wo keine Gerichtskosten entstehen (...)

    Sowas habe ich beim Fragen bei den Kollegen hier auch gehört :) Aber wenn man sich § 183 SGG mal genauer ansieht, gibt es das "gerichtskostenfreie Verfahren" ja nicht. Für bestimmte Personen ist es kostenfrei, mehr nicht.

  • Ich bin noch zu kurz hier - kenne das nur von der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Dort wird die Akte grundsätzlich erst an den RA geschickt, wenn er seinen Obulus bezahlt hat. Ggf. kann die Pauschale dann später im KfA mit geltend gemacht werden..... Aber da ist es ja auch ein anderer § und ein anderes Gesetz. Wäre aber mal interessant, wie es hier wirklich richtig ist.

  • Ich habe mich gerade gefragt, ob Adressat von § 120 Abs.2 S.6 SGG nicht eigentlich (nur) der Beteiligte selbst ist. Aber das macht ja keinen Sinn, denn die Übersendung von Akten ist ja nur bei Prozessbevollmächtigten möglich. Daher: Frage erledigt, vielen Dank!

  • kenne das nur von der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Dort wird die Akte grundsätzlich erst an den RA geschickt, wenn er seinen Obulus bezahlt hat.

    Habe ich so in der ordentlichen Gerichtsbarkeit noch nie erlebt. Anwalt bekommt die Akte mit der Aufforderung, Aktenversendungspauschale zu bezahlen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Dann hattest du offensichtlich noch nie Akten von uns angefordert. Da wurde/wird nämlich sehr streng drauf geachtet.

    Erstaunlich. Ist mir bei der hiesigen unordentlichen Gerichtsbarkeit :D auch noch nicht passiert, hier gibts für alles ne Kostennachricht (welche ich selbstverständlich dann auch brav überweise).

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

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