Guten Morgen,
ich habe Schwierigkeiten mit folgendem Sachverhalt:
Die Bank hat für ein Darlehen (zwei Kreditnehmer als Gesamtschuldner) eine Sicherheit hereingenommen.
Nun wurde über das Vermögen beider Kreditnehmer das Insolvenzverfahren eröffnet. Kreditnehmer 1 hat Insolvenzverwalter A und Kreditnehmer 2 hat Insolvenzverwalter B.
A und B einigen sich über die Verwertung der Sicherheit, Verwertung erfolgt und A erstellt für die Bank folgende Abrechnung:
4 % Feststellungskosten
5 % Kosten der Verwertung.
Bank erachtet 5 % Kosten der Verwertung als nicht angemessen und bittet um Nachweis der tatsächlichen Kosten und neue Abrechnung.
Insolvenzverwalter A schickt neue Abrechnung:
4 % Feststellungskosten
4 % Feststellungskosten
150 Euro Kosten der Verwertung (pauschal).
Aha
Begründung: Zwei Insolvenzverwalter und somit auch doppelte Arbeit.
Da ich in meiner Literatur nichts gefunden habe, bitte ich um Hilfe :).
Darf A das ? (oder weiß jemand wo's steht?)
Vielen Dank