Hallo,
wie lange dauert erfahrungsgemäß die Zustellung einer Grundschuldbestellungsurkunde in Spanien (Festland) ?
Leider konnte mir das hiesige Amtsgericht keine Auskunft dazu geben.
Viele Grüße & Danke schon mal
Zustellung Grundschuldbestellungsurkunde in Spanien
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Hallo,
wie lange dauert erfahrungsgemäß die Zustellung einer Grundschuldbestellungsurkunde in Spanien (Festland) ?
Leider konnte mir das hiesige Amtsgericht keine Auskunft dazu geben.
Viele Grüße & Danke schon mal
Gute Frage, Spanien ist so ne Sache. Kann dir nur sagen in Brasilien dauert es 12-18 Monate.......
Aber ich schätze mal bis alles durchgelaufen ist mit Übersetzungen usw. ca. 1 Monat -
Hallo,
eine ZU nach Spanien dauert erfahrungsgemäß so 6 bis 12 Monate; und dann gehts auch mal wieder ganz überraschend in 3 Monaten. Aber es soll wohl in Zukunft schneller gehen. -
Habe einen Zustellantrag nach Spanien vorliegen. Im Ersuchen ist die Geschäftsstelle des erstinstanzlichen Gerichts ("Secretario Judicial des Juzgado Decano") in San Sebastian angegeben. Habe die ganze Sache an die Zentralstelle (Juridica Internacional Ministerio de Justicia) in Madrid geschickt. Hatte ich so aus den Infos der NRW-Justiz-Seite so entnommen. Bin davon ausgegangen, dass das dann von dort weitergeleitet wird
Habe jetzt alles zurückbekommen mit einem englischen Anschreiben, so ungefähr mit dem Hinweis, daß alles direkt an das zuständige Gericht geschickt werden muss. Aber was ist dann mit der Zentralstelle?
Kann mich jemand aufklären
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Empfangsstelle ist in San Sebastian. Es gibt mehrere (das am Atlantik ist, glaube ich Donostia)
[tr]
Siehe Europäischer Gerichtsatlas:
hier
[TABLE='width: 100%']
[/tr][tr][td][/td]
[TD='width: 1%'][/TD]
[TD='class: section, width: 99%, colspan: 3']Secretario Judicial del Juzgado Decano
[/TD]
[/tr][tr][td][/td]
[TD='class: detalle, colspan: 2']Verwaltungsadresse: c/ San Martín, 41; 20071 Donostia-San Sebastián
[/TD]
[/tr]
[TD='class: detalle, width: 50%']Tel.: (34) 943 00 07 28
[/TD]
[TD='class: detalle, width: 50%']Fax: (34) 943 00 07 02
[/TD]
[/TABLE]Das war ja wohl schon bekannt. Das Ersuchen geht u.a an die oben angegebene Empfangsstelle (Artikel 2 der EU-VO), nicht an die Zentralstelle. Das diese die Unterlagen nicht weiterleitet, ist unschön, passt aber ins System.
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Bei mir ist es 38800 San Sebastián de la Gomera. Die Zentralstelle in Madrid interessiert mich dann gar nicht?
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Genau, die kann man hier vergessen.
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Ich kann mit der Anschrift
Paseo Pintor Teodoro Rios 2
38001 Santa Cruz de Tenerifeim Gerichtsatlas die Empfangsstelle nicht rausbekommen.
Kann jmd. weiter helfen?
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Ich habe dir einen Link per PN geschickt.
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Danke
Bei mir wurde Santa Cruz.. als Kommune nicht gefunden...
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