Zustellung Grundschuldbestellungsurkunde in Spanien

  • Hallo,
    ;)
    wie lange dauert erfahrungsgemäß die Zustellung einer Grundschuldbestellungsurkunde in Spanien (Festland) ?
    :gruebel:
    Leider konnte mir das hiesige Amtsgericht keine Auskunft dazu geben.
    :eek:
    Viele Grüße & Danke schon mal :)



  • Gute Frage, Spanien ist so ne Sache. Kann dir nur sagen in Brasilien dauert es 12-18 Monate.......
    Aber ich schätze mal bis alles durchgelaufen ist mit Übersetzungen usw. ca. 1 Monat

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Hallo,
    eine ZU nach Spanien dauert erfahrungsgemäß so 6 bis 12 Monate; und dann gehts auch mal wieder ganz überraschend in 3 Monaten. Aber es soll wohl in Zukunft schneller gehen.

  • Habe einen Zustellantrag nach Spanien vorliegen. Im Ersuchen ist die Geschäftsstelle des erstinstanzlichen Gerichts ("Secretario Judicial des Juzgado Decano") in San Sebastian angegeben. Habe die ganze Sache an die Zentralstelle (Juridica Internacional Ministerio de Justicia) in Madrid geschickt. Hatte ich so aus den Infos der NRW-Justiz-Seite so entnommen. Bin davon ausgegangen, dass das dann von dort weitergeleitet wird :confused:

    Habe jetzt alles zurückbekommen mit einem englischen Anschreiben, so ungefähr mit dem Hinweis, daß alles direkt an das zuständige Gericht geschickt werden muss. Aber was ist dann mit der Zentralstelle?

    Kann mich jemand aufklären :gruebel:

  • Empfangsstelle ist in San Sebastian. Es gibt mehrere (das am Atlantik ist, glaube ich Donostia)
    Siehe Europäischer Gerichtsatlas:
    hier
    [TABLE='width: 100%']

    [tr]


    [TD='width: 1%'][/TD]
    [TD='class: section, width: 99%, colspan: 3']Secretario Judicial del Juzgado Decano
    [/TD]

    [/tr][tr][td][/td]


    [TD='class: detalle, colspan: 2']Verwaltungsadresse: c/ San Martín, 41; 20071 Donostia-San Sebastián
    [/TD]

    [/tr][tr][td][/td]


    [TD='class: detalle, width: 50%']Tel.: (34) 943 00 07 28
    [/TD]
    [TD='class: detalle, width: 50%']Fax: (34) 943 00 07 02
    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]

    Das war ja wohl schon bekannt. Das Ersuchen geht u.a an die oben angegebene Empfangsstelle (Artikel 2 der EU-VO), nicht an die Zentralstelle. Das diese die Unterlagen nicht weiterleitet, ist unschön, passt aber ins System.

  • Ich kann mit der Anschrift

    Paseo Pintor Teodoro Rios 2
    38001 Santa Cruz de Tenerife

    im Gerichtsatlas die Empfangsstelle nicht rausbekommen.

    Kann jmd. weiter helfen?

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