Hallo
Ich habe ein Problem und weiß nicht weiter.
Also Laut Erbschein sind die Brüder A und B zu Erben zu je 1/2 nach der verstorbenen Mutter geworden.
Bruder B lebt nach aktueller Anschrift (PO.Box Anschrift) in Australien. Dort gibt es meines Wissens nach keine Meldepflicht.
B reagiert nicht auf die Schreiben von Bruder A wegen der Nachlassauseinandersetzung.
Der letzte Kontakt zwischen den Brüdern ist wohl schon einige Jahre her.
Bruder A hat dann eine Bestätigung bekommen, dass die o.g. PO Box vor einigen Jahren abgemeldet wurde.
Ich habe dann die Dt. Rentenversicherung angefragt ob hinsichtlich des Bruder B eine andere Anschrift bekannt ist.
Diese teilte mir dann aufgrund § 68 SGB X eine neue PO Box Anschrift mit. Bruder A und sein Anwalt hatten im Vorfeld selbst versucht eine Auskunft von der Dt. Rentenversicherung zu bekommen. Diese gab ihnen aber keine Informationen.
Der Antrag auf Abwesenheitspflegschaft ist ja nun unbegründet, weil eine noch aktuelle Anschrift bekannt ist.
Mein Problem ist jetzt, dass A und sein Anwalt von mir die neue Anschrift von B mitgeteilt haben wollen. Ich tue mich damit aber sehr schwer, weil 1. wird so nur §68 SGB X umgangen, 2. drohen B keine Zinsverluste usw, da das Erbe aus gut gefüllten Sparkonten besteht, 3. wurde der Erbschein B an die falsche Adresse nur formlos zugeschickt und 4. vllt. hat A einfahc nur keine Lust sich mit B in Verbindung zu setzen.
Wie seht ihr das?
Danke schon im Voraus für die Antworten