Ich habe in einem anderen Thema schon ausführlich meinen Fall geschildert, mir aber überlegt, diese allgemeine Frage noch einmal extra zu posten, weil ich es für sehr wahrscheinlich halte, dass dieses Problem auch bei anderen auftauchen kann.
Bei alten Grundpfandrechten, die für Personen und nicht Banken eingetragen sind, sind oft mehrere Erben vorhanden. Kann ich das Aufgebotsverfahren auch dann durchführen, wenn nur einer der Erben der eingetragenen Gläubiger nicht zu ermitteln ist? Entweder, weil er unbekannten Aufenthalts ist, weil er selbst verstorben ist und seine Erben unbekannt sind oder weil er der Person nach unbekannt ist?
Wie lauten dann das Aufgebot und der Ausschließungsbeschluss?