Meine tägliche Schlacht gib mir heute....

  • ... oder wie ich mit meinem örtlichen Finanzamt Krieg führte.


    Ich habe doch in letzter Zeit immer mal wieder berichtet, dass ich für meine Verwalter in Sachen Insolvenzanfechtung gegen eines unserer örtlichen Finanzämter auf Kriegspfad bin. Nicht etwa deshalb, weil ich dieses Finanzamt besonders hasse, sondern weil uns das Finanzamt nicht leiden kann und anders als bei jedem anderen Finanzamt, mit welchem ich zu tun habe, vor einer mündlichen Verhandlung vor dem Zivilgericht keinerlei Einsicht- oder Kompromißfähigkeit besteht. Jedes Schreiben unserer Kanzlei und unseres Steuerberaters wird mittlerweile mit einer Mischung aus Angst, Mißtrauen und ... beantwortet.

    Da man auf dem Zivilrechtsweg keine Erfolge erzielen konnte (unsere Ansprüche aus Insolvenzanfechtung sind doch berechtigt), versucht man es nun mit einer neuen, perfiden Methode. Aber der Reihe nach.

    Letzte Woche wurde einer unserer Verwalter in der 1. Gläubigerversammlung auf Betreiben des örtlichen Finanzamtes abgewählt. Anlaß war die Tatsache, dass die Insolvenzmasse in diesem Verfahren ausschließlich aus Anfechtungsansprüchen besteht. Andere Gründe (z.B. schlechtes Verhalten meines Kollegen) liegen nicht vor und konnten durch den Gläubiger auch nicht benannt werden. Der Abwahlantrag wurde allein damit begündet, dass es einem Gläubiger im Rahmen seiner Autonomie zustünde, einen anderen Insolvenzverwalter zu wählen.

    Nachdem es erst hieß, man habe eine entsprechende Anweisung "von oben" bekommen, sind nun die vermutlichen Gründe zu uns "durchgesickert". Das örtliche Finanzamt hält es nicht für wünschenswert, dass Insolvenzverfahren allein mit einer Masse, welche sich allein aus Anfechtungsansprüchen nährt, eröffnet wird. Denn diese dienen im Grunde nur dazu, dass sich die Insolvenzverwalter die Taschen füllen. Nachdem gesetzgeberische Vorstöße leider gescheidert sind, will man den Insolvenzverwaltern, welche ihren Job und die Insolvenzanfechtung Ernst nehmen, mit (massenhaften) Abwahlanträgen den Wind aus den Segeln nehmen. Ziel ist es, Verwalter einzusetzen, die für das Thema "Insolvenzanfechtung" Verständnis zeigen (d.h. gar keine Anfechtungsansprüche geltend machen).

    Interessant finde ich, dass die Finanzverwaltung hier wohl den klaren gesetzgeberischen Willen, Insolvenzverfahren dann zu eröffnen, wenn die Kosten (und sei es über eine Insolvenzanfechtung) gedeckt sind, auf dem kalten Weg völlig negiert. Zweitens erwartet man von den "genehmen Verwaltern", dass diese die Regeln der §§ 129 ff. InsO gegenüber dem Finanzamt nicht mehr wahrnehmen. Auch dies halte ich für einen klaren Verstoß gegen die gesetzliche Vorstellung, dass für alle Gläubiger die gleichen Regeln gelten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Keine Angst Jamie, ist wohl eine örtliche Besonderheit. Und Du weiß doch, dass uns mehrere Bundesländer Abstand trennen. Ich gestehe auch, dass wir nicht mal ein bisschen angefochten haben. Das betreffende Finanzamt bekommt, weil außergerichtlich eben nix geht, von mir seine regelmäßige Klage.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Exec die Leiterin der Vollstreckungsstelle würde aber beim Leben ihrer Schwiegermutter schwören, dass die bösen Verwalter an den Zuständen Schuld sind.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Boah ist das übel. Ich schüttel nur noch mit dem Kopf. Auch ein Ziel des Insolvenzrechts ist neben der wirtschaftshygienischen Funktion die Aufarbeitung einschießlich der Steuern. Klar knarzt es schon mal zwischen FA und Verwalter, auch schon mal zwischen FA und Gericht, das gehört zum Geschäft; unterm Strich bleibt aber, das jeder seinen Job zu machen hat. Diese Ebene scheint wohl verlassen worden zu sein in Eurem Sprengel. Glücklicherweise gibt es ja noch die Aufsicht des Gerichts (und da wünsche ich Dir so ein Anfechtungshinguckgericht, wie unseres..... ).
    Euch bleibt nur für die Zukunft, in den entsprechenden Verfahren die Truppen um sich zu scharen und auf die streitige Stimmrechtsfestsetzung erstklassig vorbereitet zu sein. Aber ein Trost bleibt... "schweige und liquidiere" und gut ist (also nicht mißverstehen mit dem Schweigen.... und wenn das Insovlenzgericht gut ist, immer dann, wenn Anfechtungsansprüche gegen FA im Raum stehen, immer Euch einsetzen :D (ob die im Raum stehen, setzt natürlich ein gewisses Maß an unmittelbarer gerichtlicher Ermittlungstätigkeit voraus, sofern nicht solcherlei bereits bei der Antragsentgegennahme (bei uns durch Rechtspfleger) geschehen ist. Bleibt zu hoffen, dass Euer Gericht erkennt, worum es geht :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich finde das auch übel und unschön. Machen kann man da wohl ja leider nichts.

    Ich habe es aber auch von einem Verwalter gehört, dass Banken dieses Geschäft teilweise betreiben - willst Du nicht freundlich sein, fällt mir ein anderer Verwalter ein...

    (Andersrum habe ich es aber auch erlebt: eine Bank rief an, sie habe vom Schuldner etwas (auf alte Schulden) eingezahlt bekommen, wo sie das im Hinblick auf Anfechtungsansprüche zu uns überweisen könne...)

  • Machen kann man da wohl ja leider nichts.


    Abwahl nach § 57 InsO ist nur im ersten Berichtstermin möglich.
    Forderungsanmeldungen des FA kann man grds. vorläufig bestreiten.
    Keine festgestellten Forderungen, kein Stimmrecht, keine Abwahl.
    Es sei denn, der RPfl. gewährt das Stimmrecht trotz des Bestreitens, aber wieso sollte er.
    Dagegen gibt es nur den Antrag nach § 18 Abs. 3 S. 2 RPflG.
    Wenn das FA wie hier sogar offen zugibt, daß es sich begründeten Anfechtungen entziehen, also die Abwahlmöglichkeit des § 57 mißbrauchen will, wird der Richter kaum geneigt sein, eine Wiederholung der Abstimmung anzuordnen.
    Die Ablehnung des Antrags durch den Richter ist unanfechtbar.
    Und damit ist der Drops gelutscht.

  • @ Zonk

    Ohne Grund zu bestreiten, nur um Gläubigerrechte zu beschneiden, hielte ich für genauso bedenklich wie das Verhalten des FA. Der Gläubiger braucht schließlich keinen Grund, warum er abwählt. Er darf daher m. E. auch schlechte Gründe haben..

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Einen Grund gibt in der Regel schon. Wer weiß schon, ob sich die Forderungen nicht durch Einreichung der nicht vorhandenen Steuererklärungen nicht reduzieren.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn ihr euch mit dem Gericht einig seit, dann werden die doch wohl den gewählten Verwaltern mächtig auf die Füße steigen, wenn die die Anfechtungsansprüche nicht geltend machen. Sofern die Verhinderung der Abwahl nicht klappt, ist das Gericht m.E. die einzige Möglichkeit dem Finanzamt seine "Idee" kaputt zu machen.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Ohne Grund zu bestreiten, nur um Gläubigerrechte zu beschneiden, hielte ich für genauso bedenklich wie das Verhalten des FA.


    Selbstverständlich wird ein gewissenhafter Verwalter niemals grundlos bestreiten.
    Aber die Prüfung von Steuerforderungen ist halt aufwendig, zumal wenn die Buchführung des Schuldners in dem üblichen katastrophalen Zustand ist.
    Ist die Steuerforderung noch garnicht durch Bescheid festgesetzt, muß sie allein deswegen zunächst bestritten werden. Ist sie festgesetzt, aber geschätzt, wird vorläufig bestritten, weil Schätzung. Da muß ich ja erstmal die Erklärungen machen. Ist sie festgesetzt aufgrund eigener Erklärungen des Schuldners, muß ich diese Erklärungen überprüfen und ggf. korrigierte Erklärungen erstellen.
    Bis zum ersten Berichts- und Prüfungstermin ist das alles keinesfalls zu schaffen, also muß ich leider vorläufig bestreiten. Wenn sich im weiteren Verlauf ergibt, daß die angemeldeten Beträge richtig sind, wird ja ohne weiteres nachträglich festgestellt.

  • Ich hätte da mal eine Frage zum Ablauf dieses Abwahlverfahrens: Schleppt das FA dann einen genehmen Verwalter in den Termin? Und wieso gibt es Verwalter, die dann keine Anfechtung erklären? So einer hätte hier ganz schnell keine Verfahren mehr. Find ich ja schon sehr seltsam, was den Finanzämtern immer wieder einfällt...

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Das ist eh nur ein Intermezzo bis es gelingt im Geleit der 3. Verordnung zur Änderung der 5. Futtermittelverordnung doch noch die Unanfechtbarkeit von Steuerforderungen in der AO zu installieren. ;) :wechlach:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Das ist eh nur ein Intermezzo bis es gelingt im Geleit der 3. Verordnung zur Änderung der 5. Futtermittelverordnung doch noch die Unanfechtbarkeit von Steuerforderungen in der AO zu installieren. ;) :wechlach:

    Na bisher hat David (liebevoll auch die Schnarre genannt) den Kampf gegen Wolfgang Goliath Schäuble immer noch gewonnen. Mögen die Götter auch weiterhin mit ihr sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich hätte da mal eine Frage zum Ablauf dieses Abwahlverfahrens: Schleppt das FA dann einen genehmen Verwalter in den Termin? Und wieso gibt es Verwalter, die dann keine Anfechtung erklären? So einer hätte hier ganz schnell keine Verfahren mehr. Find ich ja schon sehr seltsam, was den Finanzämtern immer wieder einfällt...

    Natürlich war ein dem Finanzamt genehmer Verwalter zur Stelle.

    Und mit Deiner Äußerung bringst Du es genau auf den Punkt. Bei uns in der Gegend gibt es leider immer noch zu viele Verwalter, die Anfechtungen deshalb nicht erklären, weil es ihnen an dem knowhow und/oder der manpower fehlt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich hätte da mal eine Frage zum Ablauf dieses Abwahlverfahrens: Schleppt das FA dann einen genehmen Verwalter in den Termin? Und wieso gibt es Verwalter, die dann keine Anfechtung erklären? So einer hätte hier ganz schnell keine Verfahren mehr. Find ich ja schon sehr seltsam, was den Finanzämtern immer wieder einfällt...

    Natürlich war ein dem Finanzamt genehmer Verwalter zur Stelle.

    Und mit Deiner Äußerung bringst Du es genau auf den Punkt. Bei uns in der Gegend gibt es leider immer noch zu viele Verwalter, die Anfechtungen deshalb nicht erklären, weil es ihnen an dem knowhow und/oder der manpower fehlt.

    Vielleicht setzt Dich/Euch ja dann der Kollege als Sonderinsolvenzverwalter ein...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich hätte da mal eine Frage zum Ablauf dieses Abwahlverfahrens: Schleppt das FA dann einen genehmen Verwalter in den Termin? Und wieso gibt es Verwalter, die dann keine Anfechtung erklären? So einer hätte hier ganz schnell keine Verfahren mehr. Find ich ja schon sehr seltsam, was den Finanzämtern immer wieder einfällt...

    Natürlich war ein dem Finanzamt genehmer Verwalter zur Stelle.

    Und mit Deiner Äußerung bringst Du es genau auf den Punkt. Bei uns in der Gegend gibt es leider immer noch zu viele Verwalter, die Anfechtungen deshalb nicht erklären, weil es ihnen an dem knowhow und/oder der manpower fehlt.

    Vielleicht setzt Dich/Euch ja dann der Kollege als Sonderinsolvenzverwalter ein...

    Schaun wir mal, die jetzt gewählte Kollegin mag ich gar nicht leiden. Sie hat solche soziopathischen Züge.

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