Wechsel in die Fachgerichtsbarkeit

  • Hallo,

    ich bin Rechtspflegeranwärter beim OLG Hamm und werde jetzt im Sommer 2012 mit der Ausbildung fertig.

    Bei uns wurden jetzt Broschüren der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit in den Umlauf gegeben, wo für einen Wechsel geworben wurde.

    Was spricht für/gegen einen Wechsel in Sozial/Arbeitsgerichtsbarkeit und wo liegen da die genauen Tätigkeitsfelder?
    In den Broschüren war überwiegend von PKH/Kostenfestsetzung/Rast die Rede..

    Im Hammer Bezirk ist es ja so, dass man nach der Prüfung erstmal ca 3 Jahre auf Reise geschickt wird und mehrere Behörden durchläuft und auch erstmal zu Gerichten kommt, zu denen man möglicherweise auch mal ne Stunde fährt.

    Wird dies in den Fachgerichtsbarkeiten auch so gehandhabt oder kann man davon ausgehen, dass man da wo man eine Stelle bekommt auch erstmal bleibt?

    Ein Dozent erzählte, dass seiner Erfahrung nach man in Fachgerichtsbarkeiten schneller beförder würde, als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
    Ist da was dran oder ist das nur "Erzählerei"?

    Vielen Dank schon mal

  • Danke für deine Anwort!

    Aus dem Thread ergeben sich leider keine genauen Auskünfte auf meine Fragen!

    Bist du selbst in einer Fachgerichtsbarkeit tätig?

  • Wenn Du in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt wirst, wäre der maßgeblichste Unterschied, dass Du dort nicht Rechtspfleger bist, sondern "nur" Urkundsbeamter der Geschäftsstelle im gehobenen Dienst. Daher ist für einige Aufgaben, die in der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Rechtspfleger wahnimmt, am SG der Richter zuständig.
    Das Zuständigkeitsgebiet ist entsprechend auch nicht ganz so vielseitig wie am Amtsgericht. Hauptsächlich Kostenfestsetzungen, Festsetzungen der PKH-Vergütung, ggf. Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der PKH (kann von Gericht zu Gericht variieren), Rechtsantragstelle, Entschädigung von Sachverständigen nach JVEG. Ab und zu muss auch mal ein Ordnungsgeld vollstreckt oder eine Forderung zum Insolvenzverfahren angemeldet werden.

    Da der gehobene Dienst am SG regelmäßig nur knapp besetzt ist, kommen vielleicht noch Verwaltungssachen dazu (Haushalt, Personal, allg. Verwaltung).

    Ich muss gestehen, dass ich in meinen ersten Wochen beim SG ehr unglücklich war... als Rechtspfleger ist man ja stolz auf seinen Abschluss und das, was man alles damit so tun könnte! Aber ich musste auch schnell feststellen, dass man sich sehr gut auf seine Tätigkeiten spezialisieren kann und dass auch Verwaltung nicht so langweilig ist, wie sie klingt.

    Hoffe, ich konnte Dir einen kleinen Einblick verschaffen?! Ansonsten frag einfach nochmal nach!

  • Mittlerweile haber ich herausgefunden, dass für mich nur der Wechsel zum Arbeitsgericht in Frage kommt!

    Daher würden mich besonders die Erfahrungen von Rechtspflegern interessieren, die beim Arbeitsgericht tätig sind.

  • Nach meinen Erfahrungen wird in der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht so viel verschickt wie bei der ordentlichen.

    Ich habe hier vor 20 Jahren angefangen und ich werde hier wohl auch in Pension gehen.

    Beförderung: :wechlach::wechlach::wechlach:

    Hängt immer vom Stellenplan ab. Eigentlich dürfte A 10 schnell gehen, danach hängt es dann vom Alter der Kollegen ab, wann du A 11 wirst. Danach ist normalerweise Schicht, es sei denn, du machst den GL an einem größeren Gericht, oder Verwaltung beim LAG.

    Ja, PKH, RAST, Verwaltung, Hausmeister usw...

  • Ähm, die Frage verstehe ich nicht so ganz, aber bitte: Möbel schleppen, Bilder aufhängen, Leuchtkörper austauschen, kleinere Reparaturarbeiten vornehmen, Papier durch die Gegend tragen, halt alles, was so ein Hausmeister macht.

  • Ja schon klar was eine Hausmeistertätigkeit darstellt.

    Meine Frage bezog sich eher darauf, warum ich das als Rechtspfleger mache.

    Bis jetzt habe ich es an allen Behörden so erlebt, dass einer der Wachtmeister mit der Hausmeistertätigkeit betraut war.

    Das man nicht wegen jedem Tisch der verstellt werden muss, oder einem Bild das aufgehangen werden soll, den eigentlichen Hausmeister herbestellt, versteht sich meiner Meinung nach von selbst und sollte doch eigentlich keine Besonderheit der Arbeitsgerichtsbarkeit darstellen oder?

  • Tja, die Arbeitsgerichte haben in aller Regel aber weder Wacht- noch Hausmeister.

    Und wenn du nicht in einem Justizzentrum bist, heißt es: Selbst ist der Mann.

    Ich weiß nicht, wie viele Stunden ich in den letzten Jahren mit Möbelrücken anläßlich einer Neumöbelierung, Malerarbeiten oder Vorträgen beschäftigt war: Einige...

  • Achso..das war mir unbekannt, dass es dort keine Wachtmeister gibt!

    Ja dann erklärt sich das ja auch von selbst;-)

    Aber ein bischen Bewegung schadet ja auch nicht;-)

    Ich nehme an für den Akten Zu- und Abtrag ist man dann auch selbst verantwortlich, oder?

  • Achso..das war mir unbekannt, dass es dort keine Wachtmeister gibt!

    Ja dann erklärt sich das ja auch von selbst;-)

    Aber ein bischen Bewegung schadet ja auch nicht;-)

    Ich nehme an für den Akten Zu- und Abtrag ist man dann auch selbst verantwortlich, oder?



    D as du denn Akten Zu und Abtrag selbst machen musst kann dir auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit passieren. Ich sitze an einen Präsidialamtsgericht und muss das selbst machen

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Ja, Akten Zu- und Abtrag machst du auch selber. Aber das ist meist kein Problem, da die Akten selten aus mehreren Bänden bestehen.

    Und das macht das ganze auch ziemlich abwechslungsreich. Die Funktion des Wachtmeisters habe ich auch das eine oder andere Mal übernommen.

  • Gibt es bei den Arbeitsgerichten, dann gar keine Sicherheitsschleuse?

    Oder sind Beamte des mittleren Dienstes damit betraut?

  • Inzwischen dürfte eigentlich jedes Gericht in NRW eine Schleuse haben. Diese sind aber in der Regel mit externem Personal besetzt, dass keine hoheitlichen Tätigkeiten ausüben darf.

  • Achso okay..das war mir auch neu...habe ich in der Justiz noch nirgendswo gesehen, dass dort externes Personal sitzt.

    Ich bin mir bewusst, dass niemand eine Glaskugel besitzt, aber vielleicht hat ja doch jemand Informationen wie hoch der Bedarf allgemein im Bezirk des LAG Hamm an Rechtspflegern zur Zeit ist?

    Einmal editiert, zuletzt von hansimglück (2. Februar 2012 um 11:46)

  • Ich muss jetzt mal einwerfen, dass das nicht überall so ist. Wir haben hier am Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsgericht einen Hausmeister, Wachtmeister, die an der Infothek sitzen und an der Schleuse stehen, die Akten durch die Gegend karren usw. - wie auch an den anderen Gerichten. Nur die Uniformen reichen nicht für alle.... ;)

  • Keine Ahnung wie es in Hamm z.Z. aussieht. Ruf da doch einfach mal ein.

    Beldel: Im Hammer-Bezirk gibts nicht so viele Gerichtszentren.

  • Ich muss jetzt mal einwerfen, dass das nicht überall so ist. Wir haben hier am Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsgericht einen Hausmeister, Wachtmeister, die an der Infothek sitzen und an der Schleuse stehen, die Akten durch die Gegend karren usw. - wie auch an den anderen Gerichten. Nur die Uniformen reichen nicht für alle.... ;)

    In meinem Beritt: :dito:

  • Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit mittlerweile überall die Gleitzeit eingeführt wurde, oder gibt es in NRW noch Arbeitsgerichte wo feste Dienstzeiten herrschen?

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