Ich möchte mal eure Meinungen zu folgenden Sachverhalt haben:
Ich habe einen Mr. X, der im Jahre 2007 den Versteigerungserlös nicht bezahlt hat. In den folgenden Jahren hat er jährlich ein Unternehmen gegründet, welches auf Objekte geboten hat und den Erlös dann nie bezahlt hat.
Nun hat Mr. X im Jahre 2012 mal wieder für sich selber geboten. Verteilungstermin ist in den nächsten Wochen.
Heute habe ich einen Antrag auf Widerversteigerung eines früheren Objektes bekommen.
Da mittlerweile gerichtsbekannt ist, dass dieser Bieter nie zahlt, frage ich mich, ob ich in einem neuen Versteigerungsverfahren nicht die Gebote die er persönlich oder als Vertreter eines Unternehmens abgibt als nicht ernsthaft zurückweisen kann, da ich davon ausgehe, dass der Versteigerungserlös nicht gezahlt werden wird.
Im Handbuch und auch hier im Forum habe ich zu dem Problem leider nichts gefunden.