Es liegt ein Protokol vor aus dem sich ergibt, dass auf der Eigentümerversammlung lediglich der Verwalter und ein Dritter als Bevollmächtigter aller Wohnungseigentümer anwesend war. Natürlich wurde auch nur von diesen das Protokoll unterschrieben. Der Bevollmächtigte unterschrieb für einen Wohnungseigentümer einmal in seiner Eigenschaft als Wohnungseigentümer und auch als Verwaltungsbeirat. Meines Erachtens ist dies ein Fall der Unterschrift in Doppelfunktion (OLG Düsseldorf, 22.02.2010, 3 Wx 263/09). Ich habe die Unterschrift eines weiteren Wohnungseigentümers verlangt. Das wird im Notariat anders gesehen. Da kein Verwaltungsbeirat teilgenommen hat muß auch nicht unterschrieben werden. Laut Liste war aber der Bevollmächtigte für alle Wohnungseigentümer anwesend, so dass auch meines Erachtens ohne weiteres in Vertretung für einen Wohnungseigentümer und einen (anderen) Verwaltungsbeirat unterschrieben werden konnte.
Wie seht Ihr das? Bitte helft mir den Knoten zu lösen.