Moin,
macht euch nicht zu viel Mühe damit, die korrekte Vornahmebehörde heraus zu finden, zumindest nicht für Zustellungen. Die Empfangsstellen, die über den EJN-Atlas ermittelt werden können sind diejenigen, die Polen der EU mitgeteilt hat, insofern kann man die auch ruhigen Gewissens nehmen, selbst wenn die die Vornahmebehörde in Polen dann das Amtsgericht und nicht das Bezirksgericht ist.
Man sollte sogar davon ausgehen, dass Polen bewusst die Bezirksgerichte benannt hat, was sich auch aus dieser Darstellung schließen lässt:
http://www.ejn-crimjust.europa.eu/ejnupload/News…ted-version.doc
(presentation from Malgorzata Mokrecka-Podsiadlo -Prosecutor at the Regional Prosecutor's Office Gdansk- on the Legal System and International Cooperation in Poland) - verlinkt auf der EJN-Länderinformationsseite zu Polen.
Nachforschung vor Ort nach dem zuständigen Gericht machen m.E. nur dann Sinn, wenn es um eilige, direkte Kontaktaufnahme in einem laufenden Verfahren geht, z.B. im Rahmen einer Beweisaufnahme. Da kommt man dann über die Polizeischiene i.d.R. weiter (es helfen dann meist die Landeskrimilnalämter weiter). Auch die EJN-Kontaktstelle des jeweiligen Bundeslandes ist immer gerne zu Hilfestellungen bereit und oft auch sehr effektiv, vor allem auch bei Nachfragen, wenn sich die ausländische Behörde nicht zurückmeldet.
Was die Erledigungsdauer angeht: I.d.R. sollten es nicht mehr als 2 Monate sein, nach 3 Monaten würde ich nachfragen.
Gruß aus Niedersachsen