Pfändbares Einkommen im Irak

  • Kurz vor dem Wochenende noch folgender schöner Fall: Der Schuldner befindet sich in der WVP und kündigt an, für ein Jahr in den Irak zum Arbeiten zu gehen (bzw. zu fliegen). Der Monatslohn beträgt wohl 1.500 Dollars. Den Arbeitgeber im Irak anzuschreiben und aufzufordern die pfändbaren Beträge zu überweisen ist offensichtlich aussichtslos. Wie handhaben das die Kollegen/-innen?

  • Kurz vor dem Wochenende noch folgender schöner Fall: Der Schuldner befindet sich in der WVP und kündigt an, für ein Jahr in den Irak zum Arbeiten zu gehen (bzw. zu fliegen). Der Monatslohn beträgt wohl 1.500 Dollars. Den Arbeitgeber im Irak anzuschreiben und aufzufordern die pfändbaren Beträge zu überweisen ist offensichtlich aussichtslos. Wie handhaben das die Kollegen/-innen?

    Für 1.500 $ in Bagdad die Sonne putzen ?? Mal abgesehen, dass das nach Verarsche klinkt, vielleicht ein kleiner Fehler bei der Größenordnung, schreibt man natürlich den AG an. Zwar streiten sich BGH und AG Göttingen noch darum, ob dem Schuldner es obliegt, pfändbare Anteile an den TH zu überweisen, wenn der AG da nichts macht, insoweit ist der Irak nicht soweit von der Schweiz entfernt, den Hinweis kann man den Schuldner gleichwohl mit ins Gepäck legen. Oder soll das Ticket oneway sein ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Kurz vor dem Wochenende noch folgender schöner Fall: Der Schuldner befindet sich in der WVP und kündigt an, für ein Jahr in den Irak zum Arbeiten zu gehen (bzw. zu fliegen). Der Monatslohn beträgt wohl 1.500 Dollars. Den Arbeitgeber im Irak anzuschreiben und aufzufordern die pfändbaren Beträge zu überweisen ist offensichtlich aussichtslos. Wie handhaben das die Kollegen/-innen?

    Für 1.500 $ in Bagdad die Sonne putzen ?? Mal abgesehen, dass das nach Verarsche klinkt, vielleicht ein kleiner Fehler bei der Größenordnung, schreibt man natürlich den AG an. Zwar streiten sich BGH und AG Göttingen noch darum, ob dem Schuldner es obliegt, pfändbare Anteile an den TH zu überweisen, wenn der AG da nichts macht, insoweit ist der Irak nicht soweit von der Schweiz entfernt, den Hinweis kann man den Schuldner gleichwohl mit ins Gepäck legen. Oder soll das Ticket oneway sein ?

    Gibts dazu eine Fundstelle?

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