Kindergeldnachzahlung zur Masse?

  • Hallo zusammen,
    bin ganz neu in der Inso.
    Meine Frage:
    Der Verwalter teilt mit, die Schuldnerin habe eine Kindergeldnachzahlung erhalten, wobei der den Pfändungsfreibetrag übersteigende Betrag 800,- Euro beträgt. Er habe mit der Schuldnerin vereinbart, dass sie davon über einen Betrag von 500,- Euro verfügen darf, den Restbetrag hat er zur Masse eingezogen.
    Ist das so in Ordnung?

    Danke schon mal...

  • Kindergeld ist zweifellos unpfändbar.

    § 36 Unpfändbare Gegenstände
    (1) Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse.

    Seit wann werden denn unpfändbare Beträge zur Masse gezogen?

  • Na ja, wohl eher

    §76 EStG

    Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird, gepfändet werden.

  • Das Problem stellt sich doch hier bestimmt nur wieder mal, weil es ein einmaliger großer Betrag ist. Bei laufenden Zahlungen käme doch auch keiner auf die Idee, dass das Kindergeld pfändbar wäre.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Haste sicher Recht, aber es könnte auch ein TH sein, der sich für clever hält und eine KG-Nachzahlung für die Zeit vor der Eröffnung nach § 35 Abs. 1 InsO gerne als Vermögen bei Eröffnung einziehen würde. :(

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