Geschäftstellentätigkeiten durch Rechtspfleger?

  • wenn ich mich recht erinnere, ist nicht die Justiz die 3. Gewalt im Staate; das dürfte nach meiner Meinung die judikative - also die rechtsprechende Gewalt sein- und die wird nunmal von Richtern ausgeübt.

    Rechtspfleger gehören also nicht zur 3. Gewalt im Staate - so bedauerlich das auch ist.

    Also das sehe ich ganz anders: natürlich sind die Entscheidungen des Rechtspflegers Rechtsprechung (auch wenn Urteile den Richtern vorbehalten bleiben). Wie sonst sollte ein Beschluss oder eine Eintragung des Rechtspflegers rechtsmittel- / rechtsbehelfsfähig sein?

    Oder um mal wieder den früheren Bundesjustizminister Jochen Vogel zu zitieren:
    "Die Rechtspfleger sind die zweite Säule der dritten Gewalt".

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Für mich ist es auch keine Dienstleistung, wenn ich die mir per Gesetz (VO, etc.) übertragenen Aufgaben ausübe. Und dass sich hierbei der Ton ändert, hat auch nichts mit Dienstleistung zu tun sondern mit dem "normalen" Umgang miteinander, auch der von Staat mit Mensch.

    War der Bundespräsident eigentlich auch ein Dienstleister?? Dann hätte er auch nicht zurücktreten mnüssen!

    Zum eigentlichen Thema:
    Hier wird auch noch getrennt, auch wenn die EDV das ständig ändert, und im NOTfall ausgeholfen. Aber wehren würde ich mich, erforderlichenfalls über Personalrat, Bezirkspersonalrat und Hauptpersonalrat. Uns ist ja auch nicht langweilig.

    EDV hat genügend Vorteile, aber oft kostet es Zeit, die wir eigentlich zur Entscheidungsfindung bräuchten...aber Qualität ist ja wohl offensichtlich nicht mehr vorrangig erwünscht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Natürlich verrichte ich als Rechtspfleger Dienst, und zwar an der Gesellschaft und indem ich legitimiertes Recht und Gesetz im Rahmen meiner Zuständigkeit anwende. Ich leiste meinen Dienst durch Rechtsanwendung.

    Für das Wesen einer Dienstleistung sollte bestimmend sein, dass der Nachfrager vom Anbieter ein Tun kauft, das exakt seinen Vorstellungen entspricht. In meinem beruflichen Alltag entsprechen meine Entscheidungen öfter nicht den Vorstellungen des Nachfragers.

    Der Begriif Dienstleistung ist innerhalb der Justiz kein wertfreier Begriff. Es ist ein Begriff der Verwaltung. Und es ist ein vom Bediensteten fordernder Begriff, sich innerhalb prekärer Strukturen gefälligst den Allerwertesten aufzureißen, damit alles schön weiter so "funktioniert". Um einen freundlichen (aber in der Sache bestimmten) Umgang mit den Rechtsuchenden und anderen Rechtspflegeorganen zu beschreiben ist er ebenso überflüssig wie ungeeignet.

  • "Den Abtrag macht hier übrigens jeder selbst - auch die Richter. Das finde ich aber gar nicht schlimm, einmal am Tag bin ich sowieso in der SE, mindestens.
    Dafür nehmen die Wachtmeister hier Sicherheitsaufgaben wahr, werden also nicht weggekürzt."

    Hier wurden dadurch Wachtmeister reduziert. Der Abtrag erfolgte jahrelang "händisch" (mangels Aktenwagen). Das war wie gesagt (mehrere Häuser und Etagen, Fahrstuhl monatelang defekt...) mehr als unangenehm. Mit den Beratungshilfeakten war das ja auch kein Problem. 20 Akten sind selten mehr als ein 10 cm Stapel. Aktenstapel von einem Meter o. mehr durch die Etagen und Häuser zu verteilen schon eher. Abhilfe gab es erst, als mehrere Kollegen mit diversen Aktenstapeln kurz hintereinander im Hause gestürzt waren. Die Dienstunfallanzeigen haben der Verwaltung eine Menge Arbeit gemacht, die diese natürlich erst mal auf die verursachenden Kollegen abwälzen wollten. Argumente: falsches Schuhwerk, zuviele Akten auf einmal getragen... Folge: keine Anerkennung als Dienstunfall!!!
    Erst nach anwaltlichem Schreiben für einen der Kollegen erfolgte die Anerkennung als Dienstunfall und es wurden "Aktenwägelchen" beschafft.

    Aber so weit eskaliert, dass es da eine richtige Entscheidung gibt ist die Sache nicht?

    Uns hier trifft der Aktenabtrag nämlich auch und bei manchmal einem laufenden Meter Akten über verschiedene Etagen....

    LG Nicky

  • Hier gab es mal eine Entscheidung. Da hat der Richter auf Änderung der Dienstanweisung geklagt, dass Ri/Rpfl den Abtrag selbst machen sollen.
    Sinngemäß: Verstoß gegen die amtsangemessene Besoldung und zu zeitaufwändig. Er müsse mehrmals laufen, um die Akten zu tragen, und einen Wagen wolle er nicht nutzen, weil er damit am Publikum vorbei muss und ein Richter mit Aktenwagen nicht standesgemäß sei.

    Klage wurde abgewiesen, weil angeblich nicht soviel Arbeitszeit gebunden wird.
    (Habe das jetzt nicht mehr im Einzelnen vor Augen...)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • gelöscht

    Einmal editiert, zuletzt von George (6. Juli 2012 um 09:05) aus folgendem Grund: in falschen Thread gepostet

  • Aus Kommentar zum Rechtspflegergesetz, Arnold/Meyer-Stolte u.a., 7. Aufl., Rn II Nr. 3 m.w.Nw.: ... Geschäfte einer anderen Laufbahngruppe braucht er regelmäßig nicht übernehmen; eine Unterbesetzung im mittleren Justizdienst (Serviceeinheit) ist kein ausreichender Grund. Ein solches Organisationsverschulden der Justizverwaltung kann nicht zu Lasten einer höheren Laufbahn , die dafür auch zu teuer ist, gehen. ... Der Dienstherr verstößt auch gegen seine Fürsorgepflicht, wenn er die vom BVerwG aufgestellten Grundsätze der amtsangemessenen Tätigkeit (beruhend auf Art. 33 V GG) nicht berücksichtigt."

    Gibt's davon eine aktuelle Version? Uns steht der Ärger nämlich auch ins Haus. :mad:

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