Gerichtskosten einzahlen - bevorzugte Methode

  • Hallo, mag sein, das es für einige einfach klingt, aber ich wäre dankbar, wenn mir diese Frage beantwortet werden könnte:

    Was ist das bevorzugte Zahlungsmittel für Gerichtskosten in den Bundesländern?

    Nach meinem Kenntnisstand sieht es wie folgt aus:

    NRW: elektronische Kostenmarke
    Niedersachsen und Hessen: Rechnung abwarten, da keine Schecks angenommen werden
    übrige Bundesländer: Verrechnungsscheck möglich

    Gibt es für Niedersachsen oder Hessen andere Einzahlmöglichkeiten für z.B. PfÜb-Anträge, Abschriften eines VV o.ä.?

  • Gibt es für Niedersachsen oder Hessen andere Einzahlmöglichkeiten für z.B. PfÜb-Anträge, Abschriften eines VV o.ä.?

    Zur Gerichtskasse dackeln und bar einzahlen :teufel: (okay, ich hab leicht reden, die Kasse ist um die Ecke...).

    Wie es mit Gerichtskostenfreistemplern bei Zahlung von weitweitweg aussieht, habe ich seit Jahrmillionen nicht mehr ausprobiert. Ich bevorzuge ebenfalls das Warten auf die Rechnung, zumal das in Hessen oder wenigstens hier im Rhein-Main-Gebiet sehr flott geht.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Bein uns wird gezahlt
    a) mit Gebührenstempler,
    b) über die LK unter Erteilung einer ZAN,
    c) äußerst selten mit Scheck als Anlage.

  • Heute habe ich eine Nachricht bekommen, dass an einem Gericht in der schönen Oberpfalz jetzt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse erlassen werden, ohne dass der Gerichtskostenvorschuss vorliegt. Es erfolgte eine Sollstellung und dann hofft man, dass der Gläubiger zahlen wird :eek:. Ansonsten Verrechnungsscheck oder Verrechnungsscheck.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Bayern (ganz?) hat keine Gerichtskassen mehr, also ist Barzahlung nicht möglich.

    Am einfachsten, weil ich bundesweit noch nie Probleme hatte (auch in Hessen nicht) ist der Verrechnungsscheck, ABER ich hatte letztlich ein Gericht (ganz in der Nähe), die zunächst 4 Wochen abwarten falls der Scheck nicht gedeckt ist, weil das wohl häufiger schon vorkam. Egal ob Pfüb oder Scheidungsantrag, 4 wochen können ganz schön was ausmachen...

    Mein liebster Weg ist die Lastschrift. Ich schreib im Rubrum einfach die Lastschrifterteilung rein und die Geschäftsstelle faxt diese 1. Seite dann an die Landesjustizkasse. Irgendwann ist das Geld dann vom Konto verschwunden und alle sind glücklich. Leider wissen einige Gerichte den Vorteil noch nicht zu nutzen/umzusetzen, aber ich ruf einfach alle an :D

    Wenns beim zentralen Mahngericht gehen kann, wieso nicht überall?

    @ 13
    was ist ein ZAN?
    Überweisung? ohne Aktenzeichen?

  • ZAN = offizielle Abkürzung für Zahlungsanzeige.

  • Hallo,

    in Thüringen kann man mit Verrechnungsscheck, Barzahlung bei der Gerichtskasse (=Gerichtskostenstemplerausdruck) und per Überweisung nach Kostenanforderung zahlen.

    Bei Verrechnungsschecks kommt auf die ZA ein Vermerk, dass der Eingang vorbehalten bleibt. Der Eingang wird nach 15 Arbeitstagen unterstellt. Daher ist eine Bearbeitung vor Ablauf dieser Frist nicht möglich, da ja der Scheck ungedeckt sein könnte (und es kommt häufiger vor, als man sich das vorstellen kann).

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • hm, so kommt es bei dir an, aber wie gehts bei mir weg?


    Überweisung an die LK... :D

  • ABER ich hatte letztlich ein Gericht (ganz in der Nähe), die zunächst 4 Wochen abwarten falls der Scheck nicht gedeckt ist, weil das wohl häufiger schon vorkam. Egal ob Pfüb oder Scheidungsantrag, 4 wochen können ganz schön was ausmachen...

    Mein liebster Weg ist die Lastschrift. Ich schreib im Rubrum einfach die Lastschrifterteilung rein und die Geschäftsstelle faxt diese 1. Seite dann an die Landesjustizkasse. Irgendwann ist das Geld dann vom Konto verschwunden und alle sind glücklich. Leider wissen einige Gerichte den Vorteil noch nicht zu nutzen/umzusetzen, aber ich ruf einfach alle an :D

    Wenns beim zentralen Mahngericht gehen kann, wieso nicht überall?

    Unter anderem wegen dieser Problematik wollte ich einfach mal nachfragen, was am schnellsten bzw. einfachsten geht.

    Lastschrift wird hier im Büro leider nicht gern gesehen, sonst wäre das eine gute Möglichkeit.

  • ZAN = offizielle Abkürzung für Zahlungsanzeige.



    Na, die scheint mir mehr inoffiziell zu sein ;) Die offizielle Abkürzung im hiesigen Beritt lautet "ZA"

    Das ist ein Irrtum, diese Abkürzung ist hier offiziell. Früher hatten wir auch mal ZA, aber das ist wegen Verwechselung mit anderen Bedeutungen aus der Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung oder auch Zustellungswesen geändert worden und ist hier schon seit Jahren geläufig, auch wenn einige Ältere hier auch noch ZA sagen.

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