Regelbetrag, Mindestunterhalt, Berichtigung des Titels

  • Wie komme ich aus der Nummer raus:
    Ich habe einen Unterhaltstitel, der im Oktober 2008 korrekt auf Mindestunterhalt beantragt wurde. Allerdings wurde dann der falsche Vordruck genommen und der Beschluss mit 100,0 % der Regelbetragsverordnung erlassen.
    Jetzt wurde es gemerkt und ich soll nun den Titel berichtigen. Damals waren die Beträge ab 1.7.07 202,-EUR und ab 1.1.08 279,- EUR abzüglich 77,-EUR Kindergeld, also auch 202,-EUR. Steht auch so -als Zahlbetrag derzeit- betragsmäßig im Beschluss.
    Bin ich richtig, wenn ich den Beschluss wegen eines "Schreibfehlers" gem. 319 ZPO berichtige??????
    Das ginge nicht, wenn es sich um einen älteren Titel handelt, aber so vielleicht doch? Hoffentlich!

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von t315 (29. Juni 2012 um 14:43)

  • Aus Versehen die Prozentsätze in einen falschen Vordruck geschrieben --> das sollte schon unter den Fall einer "Berichtigung" fallen. Es ist ja ganz offensichtlich, dass es ein Versehen war, die Festsetzung durfte je ohnehin nur noch nach Mindestunterhalt erfolgen.

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