Wie würdet ihr fortfahren:
Betroffener möchte dringend einen Betreuerwechsel erlangen, da er mit diesem nicht mehr klar kommt und schlägt hierzu eine andere Person vor. Ein paar Tage später hat er eine Anhörung bezügl. weiterer Anordnungen des Einwilligungsvorbehalts vor dem Richter am AG und bestätigt dort, dass er mit seinem Betreuer höchst zufrieden ist.
2 Wochen später flattert mir jetzt ein Widerspruch gegen die weitere Bestellung des Betreuers auf den Schreibtisch. Er wünscht schnellstmöglich den Betreuerwechsel.
Wie würdet ihr nun weiterverfahren. Kann ich den Widerspruch konkludent als Beschwerde sehen?