Todesnachweis des polnischen Angeschuldigten

  • Hallo,

    vielleicht kann einer weiterhelfen.

    Folgender Fall:

    Strafbefehl sollten dem polnischen Angeschuldigten zusgestellt werden. Der Brief kam mit Vermerk verstorben zurück. Für eine Bearbeitung der Sache sei dies laut Richter nicht ausreichend. Es soll eine amtliche Bestätigung oder Sterbeurkunde beigebracht werden. Wie soll ich dies bewirken? Über die RiVASt soll das allgemeine Muster Nr. 33 entsprechend umformuliert genutzt werden. Im Wege der Rechtshilfe über das Landgericht soll dies dann übersandt werden. Die RiVASt gilt doch nur für die Justizbehörden. Welche Standesamt bzw. Amt ist denn in Polen dafür zuständig? :gruebel:

  • Ist das nicht ein Fall für die Rechtshilfeabteilung der STA? Und dort des STA...............
    (Bei uns sind jedenfalls keine Rpfl. in der Abt.)

  • Habe hier jetzt einen so ähnlich gelagerten Fall:
    In einem Strafverfahren benötigt der Richter eine Auskunft aus dem polnischen Gewerberegister. Eine online-Abfrage diesbezüglich wurde bereits gemacht. Für das Verfahren möchte er aber eine "amtliche" Auskunft haben. Dies ist m.E. kein Fall der Rechtshilfe?

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