Aufgebot Vorkaufsrecht

  • hi!

    hat schon mal jemand ein aufgebot zum ausschluß der unbekannten berechtigten eines vorkaufsrechts gem. §§ 1104, 1170 bgb gemacht?
    was muss denn alles in der ev versichert werden? in meinem fall ist das recht für alle verkaufsfälle für bauer xy und seine rechtsnachfolger.
    es gibt keinen erbschein nach xy nur eine testamentsakte. sollte man auf den erbschein bestehen um zweifelsfrei festzustellen wer rn nach xy geworden ist?? --> dann wären ja die rn bekannt und der antrag zurückzuweisen.
    und braucht man da nicht noch eine ev in der hinsicht, dass das vorkaufsrecht bisher nicht ausgeübt wurde?
    vielen dank schonmal.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Bei unbekannten Erben könnte man doch an eine Nachlasspflegschaft denken die dann eine Löschungsbewilligung springen lässt.

  • im prinzip sind die erben ja bekannt. das waren die 5 kinder von xy.
    es wurde halt kein erbschein beantragt. es wurde hier mit übertragungs- und abfindungsverträgen rumhantiert...

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • :gruebel: Das klingt so als hätte der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht dass die Berechtigten unbekannt sind. Also ich würde auf einen Erbschein bestehen.

  • War das subektiv-persönliche Vorkaufsrecht überhaupt vererblich ? (mein Uralt Parlandt Anm. 5 zu § 1194).
    Wenn doch: Die Erben sind zwar nicht durch Erbschein legitimiert, aber nicht unbekannt, da sie ermittelbar sind. Es sei denn, alle 5 Kinder wären ohne Hinterlassung von Nachkommen verstorben.
    Oder der A'steller kann glaubhaft machen, dass er die mutmaßlichen Erben vergeblich aufgefordert hat, sich zu legitimieren.

    Da es sich um einen Landwirt handelte, könnte auch ein Hoffolgezeugnis erteilt sein. Da Landwirte i.d.R. Grundbesitz haben und vererben, kommt es mir sehr komisch vor, dass es keinen Erbnachweis geben soll.

  • danke soweit.
    gibts noch gedankliche ausflüsse zur ausübung des vorkaufsrechts? oder ist es wohl nicht notwendig, dass der antragsteller eidesstattlich versichert, dass das vorkaufsrecht bisher nicht ausgeübt wurde?!

    be water my friend

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  • Die Erklärung der bisher nicht erfolgten Ausübung halte ich für nicht treffend. Das Vorkaufsrecht hätte doch nur in bei einem Verkausfsfall ausgeübt werden können, dann wären die Berechtigten doch auch bekannt (gewesen).

    Vielleicht besser, dass das Vorkaufsrecht bisher nicht geltend gemacht wurde, dass über die Berechtigung das Recht auszuüben kein Rechtsstreit anhängig ist und dass die als mutmaßliche Rechtsnachfolger ermittelten Personen sich trotz Aufforderung nicht als Erben legitimiert haben.

  • Hallo! In meinem Fall wird auch der Ausschluss der unbekannten Berechtigten eines Vorkaufsrechts beantragt.

    Das Vorkaufsrecht ist für den Erblasser und seine Rechtsnachfolger eingetragen. Die Rechtsnachfolger des Erblassers sind entweder bereits verstorben, haben eine Verzichtserklärung und Löschungsbewilligung bei Gericht eingereicht oder es ist nicht bekannt, ob die Rechtsnachfolger noch leben.
    Mein Kollege hat daraufhin die unbekannten Berechtigten aufgeboten.

    Kann ich daraufhin den Ausschließungsbeschluss erlassen?
    Mich stört, dass die Rechtsnachfolger nur insoweit nicht bekannt sind, als das der Antragssteller nicht weiß, ob diese noch leben oder bereits verstorben sind. Die Namen der Rechtsnachfolger sind jedoch bekannt.

    Weiß jemand, wie hoch der Wert ist, der für die Berechnung der Kosten zu Grunde gelegt wird?

  • In Juris oder Beck-online lassen sich zu 1170 BGB zwei wichtige Entscheidungen des BGH zum Unbekanntsein finden.

    Ich würde hier als Wert 20% vom Verkehrswert nehmen. Nehmt ihr nicht Vorschuss für solche Verfahren?

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Doch ich fordere immer einen Vorschuss an. In dieser Akte hat mein Kollege das allerdings offensichtlich vergessen.

    Wie lange muss ich eig den Ausschließlungsbeschluss an der Gerichtstafel aushängen? Ich finde dazu nichts :gruebel:

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