Hallo zusammen
Kurz vor dem Wochenende habe ich noch ein Kostenproblem.
Die Betreuung wurde lediglich für den Verkauf von Grundbesitz angeordnet,da ansonsten Vollmachten existieren.
Der Grundbesitz wurde verkauft und der Erlös deckt gerade die Verbindlichkeiten. Es bleibt also nichts übrig.
Die Betreute bezieht lediglich eine Rente und lebt im Heim.
Da die Betreuung nur eine einzelne Rechtshandlung betrifft, müsste ich also Kosten erheben .
Ich würde hier vom Mindestwert ausgehen, ABER es gibt noch Gutachterkosten von ca. 400,00€ und die Vergütungspauschale der Berufsbetreuerin ,die bisher nach dem Staus mittellos/im Heim abgerechnet hat.
Kann ich von der Erhebung der Kosten absehen ? Wenn ja wonach ?