Hallo,
ich habe schon gesucht und gesucht und nix gefunden
Im Wege der Rechtshilfe soll das zuständige örtliche Gericht in Italien den Ag. über den Scheidungsantrag anhören. Soweit die Vfg. der Frau Abteilungsrichterin. Ich muss also das Gericht anschreiben, soweit so prima, wohl aber nicht auf Deutsch, oder? Ich habe überhaupt keine Ahnung wie sowas laufen soll. Zustellungen an die Partei selbst im Ausland okay, aber ein Gericht in Italien um Rechtshilfe bitten? Hatte das jemand schon mal? Ich weiß nämlich nicht mehr, wo ich noch gucken soll..
Danke